Besoldung von Lehrkräften
A 13 für Grundschullehrkräfte in Schleswig-Holstein
Großer GEW-Erfolg: Ab dem Jahr 2025 werden alle universitär ausgebildeten Lehrkräfte in Schleswig-Holstein mindestens nach A13 besoldet. Im August 2025 ist es endlich so weit: A 13 für Grundschullehrkräfte wird Realität! Das ist eine enorme finanzielle Aufwertung der Arbeit der Kolleg*innen in Grundschulen.
Beamt*innen werden im August der neuen Besoldungsgruppe unter Mitnahme ihrer bisherigen Erfahrungsstufe und der darin verbrachten Stufenlaufzeit zugeordnet.
Was A13 im August finanziell bedeutet, haben wir hier in einer Übersicht zusammengefasst.
Auch die tarifbeschäftigten Grundschullehrer*innen profitieren von diesem historischen Erfolg. Vollausgebildete Grundschullehrkräfte werden von der EG 11 in die EG 13 höhergruppiert. Lehrkräfte ohne vollwertige Lehramtsausbildung werden je nach Qualifikation in die EG 10 - EG 12 höhergruppiert. Grundlage ist der Tarifvertrag Entgeltordnung-Lehrkräfte (TV EntgO-L). Die wichtigstens Infos dazu gibt es hier.
Die GEW hat lange dafür gekämpft. Nun ist es soweit, dass die Gleichwertigkeit der Arbeit von Lehrer*innen anerkannt wird. Schon im Jahr 2016 hat die GEW erreicht, dass alle Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen nach A13 besoldet werden und somit die Diskriminierung der „alten“ Grund- und Hauptschullehrer*innen beendet wurde.
Einen Überblick über vergangene Aktionen und Meldungen zu dem Thema A 13 an Grundschulen und Gemeindschaftsschulen gibt es weiter unten.
Besoldung und Bezahlung an Grundschulen
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen erhalten bis August 2025 ergänzend zu ihrem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 12 eine jährlich aufwachsende monatliche Strukturzulage in folgender Staffelung:
- ab dem 1. August 2020 in Höhe von 80,00 Euro,
- ab dem 1. August 2021 in Höhe von 160,00 Euro,
- ab dem 1. August 2022 in Höhe von 240,00 Euro,
- ab dem 1. August 2023 in Höhe von 320,00 Euro und
- ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 in Höhe von 400,00 Euro.
Am 1. August 2025 werden die verbeamteten Grundschullehrkräfte in das neue Einstiegsamt A 13 übergeleitet und die Strukturzulage entfällt.
Für Schulleiter*innen und Stellvertretungen an Grundschulen wurde die Besoldung bereits zum August 2019 und 2020 um eine volle Besoldungsstufe erhöht.
Hier geht es zum entsprechenden Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt.
Besoldung und Bezahlung an Gemeinschaftsschulen
Das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I ist in Schleswig-Holstein der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet.
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen wurde 2016 auf Druck der GEW die Möglichkeit für einen Lehramtswechsel in das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe 1 geschaffen.
Voraussetzung für diesen Wechsel war und ist
• fünf Jahre Einsatz mit der überwiegenden individuellen Unterrichtsstundenzahl (je nach Teilzeitumfang) im Sekundarstufenbereich
• zum Zeitpunkt der Antragsstellung Einsatz überwiegend im Sekundarstufenbereich
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein hier.
Link zum Antragsformular Befähigungsfeststellung für das Lehramt an Sekundarschulen.