Altersgeld
GEW-Informationen zum Altersgeld für Beamt*innen, die freiwiliig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden
Altersgeld ist eine Pensionsersatzleistung, die Beamt*innen erhalten, die auf eigenem Wunsch frühzeitig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Es tritt an die Stelle der bisher ausschließlich vorgesehenen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird wie eine Teilrente für die im Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit in Ergänzung der im weiteren Berufsleben erworbenen Renten und Altersbezüge gezahlt.
Der Anspruch auf Altersgeld besteht ab dem 1. Januar 2021. Beamt*innen, die nach dem 31. Dezember 2020 auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis des Landes Schleswig-Holstein ausscheiden, haben damit automatisch einen Anspruch auf Altersgeld.
Eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung anstelle des Altersgeldes ist nur noch auf Antrag möglich. Dafür muss innerhalb einen Monats nach Beendigung des Beamtenverhältnisses die Beamt*in einen Antrag auf Nachversicherung stellen und schriftlich erklären, auf das Altersgeld zu verzichten. Die Verzichtserklärung kann nicht widerrufen werden.
Altersgeld wird grundsätzlich erst mit Vollendung der Regelaltersgrenze gewährt. Das Altersgeld muss bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze beim Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) formlos beantragt werden.
Achtung: Wird der Antrag auf Festsetzung und Zahlung von Altersgeld nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze gestellt, wird das Altersgeld erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Wie hoch ist das Altersgeld?
Für jedes Jahr altersgeldfähiger Dienstzeit beträgt das Altersgeld 1,79375 % der Altersgeldfähigen Dienstbezüge. Der Altersgeldsatz wird dabei Tag genau berechnet, eine
Auf- oder Abrundung auf volle Jahre erfolgt nicht.
Beispiel:
Altersgeldfähige Dienstbezüge: 5.000 €
Altersgeldfähige Dienstzeit: 10 Jahre
Altersgeldsatz: 10 * 1,79375 % = 17,9375 % Altersgeld:
5.000 € * 17,9375 % = 896,875 €
Auskünfte zur Höhe des Altersgeldes
Beamt*innen die ein Ausscheiden aus dem Landesdienst in Erwägung ziehen, können beim Land Schleswig-Holstein eine Auskunft über die zu erwartende Höhe des Altersgeldes beantragen.
Über die Auswirkungen einer Nachversicherung und den dadurch zu erwerbenden Rentenanspruch können Informationen über diie Deutsche Rentenversicherung (DRV) eingeholt werden.
Mehr Informationen zum Altersgeld gibt es auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein.
Info: Das Altersgeld wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und Einführung des Altersgeldes vom 24. September 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 S. 516 ff) umgesetzt. Die wesentlichen Regelungen wurden mit den §§ 88a bis l im Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBeamtVG) eingefügt.