OVG-Urteil
Wahl zum Hauptpersonalrat Lehrkräfte 2023 ungültig. Was passiert jetzt?
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Wahlen 2023 zum Hauptpersonalrat Lehrkräfte für ungültig erklärt. Grund für den Prozess: Der Philologenverband hatte es versäumt rechtzeitig eine Kandidat*inneliste einzureichen.
Wer muss neu gewählt werden?
Der Hauptpersonalrat Lehrkräfte (HPR(L)) beim Bildungsministerium muss neu gewählt werden. Die Bezirkspersonalräte und die örtlichen Personalräte bleiben im Amt.
Gibt es jetzt keinen HPR (L) mehr?
Doch! Die Mitglieder des Hauptpersonalrats sind weiterhin geschäftsführend im Amt, und zwar mindestens so lange bis die Entscheidung rechtskräftig wird. Die HPR (L)-Mitglieder nehmen daher auch weiterhin in vollem Umfang ihre Mitbestimmungsrechte und andere Aufgaben wahr und stehen den Kolleg*innen bei Anfragen zur Verfügung.
Wie kam es zu der Klage?
Geklagt hat Frau Schmöckel, Vorsitzende des Philologenverbandes Schleswig-Holstein. Der Philologenverband hatte die Frist für die Einreichung einer Wahlliste versäumt. Deshalb wurde er vom Hauptwahlvorstand nicht zur Wahl zugelassen. Diese Nichtzulassung der Liste war rechtlich unvermeidbar. Sie spielte deshalb bei der Klage vor Gericht auch keine Rolle. Vielmehr hat der Philologenverband andere Anfechtungsgründe gesucht und sie in anderen Formfehlern gefunden.
Worum ging es in der Klage?
In der Gerichtsverhandlung ging es vor allem um den Aushang des Wahlausschreibens in den Schulen. Dieses Wahlausschreiben hing am Stichtag in elf(!) der rund 800 Schulen in Schleswig-Holstein nicht aus. Wie schon die erste Instanz sah das Gericht hier einen gravierenden Fehler und hat die Wahl für ungültig erklärt.
Was sagt die GEW dazu?
Wir bleiben bei unserer Einschätzung: das Urteil hat schwere Folgen für die Durchführung der Personalratswahlen an den Schulen in Schleswig-Holstein. Die Wahlvorstände leisten ihre Arbeit ehrenamtlich. Auch in Zukunft wird es schwer werden zu gewährleisten, dass die Wahlausschreiben tatsächlich am selben Stichtag an allen Dienststellen hängen. Wir bedauern, dass es soweit gekommen ist. Der Philologenverband hat nach Gründen zur Anfechtung der Wahl gesucht, um von seinem eigenen Fehler abzulenken. Leidtragende sind jetzt alle Lehrkräfte in Schleswig-Holstein. Die Wahl muss neu durchgeführt werden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, ist die Mitbestimmung im Bildungsministerium geschwächt. Die Aufgaben vom HPR(L) müssen zeitweise vom Hauptwahlvorstand übernommen werden. Maßnahmen können dann nicht mehr so sorgfältig geprüft werden. Es fehlt eine starke Stimme der Beschäftigten, die die Interessen von uns allen gegenüber dem Ministerium vertritt.
Wie geht es jetzt weiter?
Noch gibt es kein schriftliches Urteil, ist somit noch nicht rechtskräftig. Sobald das Urteil vorliegt, muss zeitnah ein Hauptwahlvorstand gebildet werden, der die Wahlen an den Schulen entsprechend koordiniert und die Schulen informiert. An euren Schulen müssen sich Kolleg*innen finden, die den örtlichen Wahlvorstand bilden und die Wahlen nach den Anweisungen des Hauptwahlvorstands vorbereiten. Starke Mitbestimmung braucht eine hohe Wahlbeteiligung! Uns ist bewusst, dass mit der Neuwahl zusätzliche Belastungen auf die örtlichen Wahlvorstände zukommen. Wir haben auch keine Lust, euch damit zu belasten. ABER bitte geht wählen. Nehmt euer Mitbestimmungsrecht wahr! Stärkt mit eurer Stimme die GEW und den Hauptpersonalrat der Lehrkräfte.
Eine kompetente Interessensvertretung und starke Personalräte gibt es nur mit der GEW!