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OVG-Urteil

Wahl zum Hauptpersonalrat Lehrkräfte 2023 ungültig. Was passiert jetzt?

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Wahlen 2023 zum Hauptpersonalrat Lehrkräfte für ungültig erklärt. Grund für den Prozess: Der Philologenverband hatte es versäumt rechtzeitig eine Kandidat*inneliste einzureichen.

Wer muss neu gewählt werden?
Der Hauptpersonalrat Lehrkräfte (HPR(L)) beim Bildungsministerium muss neu gewählt werden. Die Bezirkspersonalräte und die örtlichen Personalräte bleiben im Amt.
 

Gibt es jetzt keinen HPR (L) mehr?
Die Mitglieder des Hauptpersonalrats sind noch wenige Tage geschäftsführend im Amt bis das Urteil rechtskräftig ist. Die HPR (L)-Mitglieder nehmen daher auch weiterhin in vollem Umfang ihre Mitbestimmungsrechte und andere Aufgaben wahr und stehen den Kolleg*innen bei Anfragen zur Verfügung.
 

Wie kam es zu der Klage?
Geklagt hat Frau Schmöckel, Vorsitzende des Philologenverbandes Schleswig-Holstein. Der Philologenverband hatte die Frist für die Einreichung einer Wahlliste versäumt. Deshalb wurde er vom Hauptwahlvorstand nicht zur Wahl zugelassen. Diese Nichtzulassung der Liste war rechtlich unvermeidbar. Sie spielte deshalb bei der Klage vor Gericht auch keine Rolle. Vielmehr hat der Philologenverband andere Anfechtungsgründe gesucht und sie in anderen Formfehlern gefunden.
 

Worum ging es in der Klage?
In der Gerichtsverhandlung ging es vor allem um den Aushang des Wahlausschreibens in den Schulen. Dieses Wahlausschreiben hing am Stichtag in zwölf(!) der rund 800 Schulen in Schleswig-Holstein nicht aus. Wie schon die erste Instanz sah das Gericht hier einen gravierenden Fehler und hat die Wahl für ungültig erklärt.

Was sagt die GEW dazu?
Wir bleiben bei unserer Einschätzung: Das Urteil hat schwerwiegende Folgen für die Durchführung der Personalratswahlen an den Schulen in Schleswig-Holstein. Die Wahlvorstände leisten ihre Arbeit ehrenamtlich. Auch in Zukunft wird es schwer werden zu gewährleisten, dass die Wahlausschreiben tatsächlich am selben Stichtag an allen Schulen hängen. Wir bedauern, dass es soweit gekommen ist. Der Philologenverband hat nach Gründen zur Anfechtung der Wahl gesucht, um von seinem eigenen Fehler abzulenken.

4 Personen statt 17! Leidtragende sind jetzt alle Lehrkräfte in Schleswig-Holstein. Die Wahl muss neu durchgeführt werden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, ist die Mitbestimmung im Bildungsministerium geschwächt. Die Aufgaben des HPR(L) müssen bis zur Konstituierung des neuen HPR(L) vom Hauptwahlvorstand übernommen werden. Es fehlt eine starke Stimme der Beschäftigten, die ihre Interessen gegenüber dem Ministerium vertritt. Der Hauptwahlvorstand besteht nur aus 4 Personen, die gleichzeitig die Wahlen rechtssicher organisieren müssen und parallel die Mitbestimmungs- und Informationsrechte des 17-köpfigen HPR(L) wahrnehmen müssen.

Wie geht es jetzt weiter?
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird ein Hauptwahlvorstand gebildet, der die Wahlen an den Schulen entsprechend koordiniert und die Schulen informiert. An euren Schulen müssen sich drei Kolleg*innen finden, die den örtlichen Wahlvorstand bilden und die Wahlen nach den Anweisungen des Hauptwahlvorstands vorbereiten.

Starke Mitbestimmung braucht eine hohe Wahlbeteiligung!

Uns ist bewusst, dass mit der Neuwahl zusätzliche Belastungen auf die örtlichen Wahlvorstände zukommen. ABER bitte nehmt euer Mitbestimmungsrecht wahr und nutzt euer Wahlrecht! Stärkt mit eurer Stimme die GEW und den Hauptpersonalrat der Lehrkräfte.

Eine kompetente Interessensvertretung und starke Personalräte gibt es nur mit der GEW!