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Personalratswahlen 2023

Verwaltungsgericht erklärt Wahl zum Hauptpersonalrat Lehrkräfte für ungültig

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Wahlen zum HPR (L) 2023 für ungültig erklärt. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Die GEW gibt Informationen zum Urteil und zu einer möglichen Berufung.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Wahlen zum Hauptpersonalrat (L) 2023 für ungültig erklärt. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Nichtsdestoweniger wird der Hauptpersonalrat sicherlich gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

 In der Gerichtsverhandlung ging es vor allem um den Aushang des Wahlausschreibens in den Schulen. Dieses Wahlausschreiben hing am Stichtag in 11(!) der rund 800 Schulen in Schleswig-Holstein nicht aus. Vermutlich sah das Gericht hierin unter formal-juristischen Gesichtspunkten den entscheidenden Fehler bei der Durchführung der HPR-Wahl. Wenn aber ein derartiger Fehler ausreicht, um das Ergebnis der HPR-Wahl zu kippen, stellt sich die Frage, wie in Zukunft noch rechtssichere Wahlen zum Hauptpersonalrat durchgeführt werden können. Da hätte sich die GEW vom Gericht doch eine pragmatischere Herangehensweise erwartet. Denn ohne umfassende rechtliche Änderungen dürften so Wahlanfechtungen in Zukunft Tür und Tor geöffnet werden.

Mit diesem Urteil hat der klagende Philologenverband den Schwarzen Peter für sein eigenes Versagen den örtlichen Wahlvorständen in die Schuhe geschoben. Schließlich waren Anlass für die Klage nicht fehlende Aushänge an elf von 800 Schulen, sondern die vom Philologenverband versäumte Frist für die Einreichung einer Wahlliste.

Die Mitglieder des Hauptpersonalrats sind weiterhin geschäftsführend im Amt. Sie nehmen daher auch in vollem Umfang ihre Mitbestimmungsrechte und andere Aufgaben wahr und stehen den Kolleg*innen bei Anfragen zur Verfügung.

Die Wahlen zu den örtlichen Personalräten und zu den Bezirkspersonalräten bleiben von dem Urteil unberührt.

Alle wichtigen Informationen gibt es in diesem aktuellen GEW-Infoblatt.