Zum Inhalt springen

Risikogruppen

Verwaltungsgericht: Lehrerin muss vorläufig keinen Präsenzunterricht erteilen

Mit Unterstützung der GEW hat eine Lehrerin vorm Verwaltungsgericht Schleswig einen gerichtlichen Erfolg gegen das Bildungsministerium erstritten.

Dem Bildungsministerium wird vorläufig bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts untersagt, die Lehrerin, die schwere Vorerkrankungen hat, zum Präsenzunterricht heranzuziehen. Die betroffene GEW-Kollegin muss also nicht ab heute in ihrer Schule Präsenzunterricht erteilen. Weitere rund 20 Klagen sind beim Verwaltungsgericht sowie bei Arbeitsgerichten anhängig.GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke sagte dazu: „Wir fordern Bildungsministerin Prien auf, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anlass zu nehmen, von ihrer bisherigen hartherzigen Linie abzurücken. Lehrerinnen und Lehrer, die zu Risikogruppen gehören und ärztliche Atteste vorlegen, haben schwere Vorerkrankungen und brauchen wegen ihres gesundheitlichen Risikos einen besonderen Schutz bei ihrem Arbeitseinsatz. Denn bei ihnen ist im Falle einer Infektion mit einem wesentlich bedrohlicherem Krankheitsverlauf zu rechnen. Dem darf das Bildungsministerium nicht mit pauschalen Ablehnungen ohne ernsthafte individuelle Prüfungen begegnen.“