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Tarifrunde 2017 für Landesbeschäftigte

Am 18. Januar startet die Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder. Für die GEW geht es um die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Landesbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Gewerkschaften fordern sechs Prozent und eine Stufe sechs für die Entgeltgruppen 9 bis 15.

Nicht betroffen sind dagegen die ErzieherInnen in kommunalen Einrichtungen.

Die GEW und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gehen mit einem Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von sechs Prozent in die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Gehälter der Landesbeschäftigten sollen mit den Einkommen bei Bund und Kommunen Schritt halten. Dies soll auch durch die Einführung einer sechsten Entwicklungsstufe in den Entgeltgruppen 9 bis 15 erreicht werden. Wesentlicher Teil des Forderungskataloges ist eine prozentuale Gehaltserhöhung mit sozialer Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages.

Weiterhin offen ist, wie es mit dem Tarifvertrag zur Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte weiter geht. Seit der letzten Tarifrunde gibt es einen Tarifvertrag zwischen der TdL und dem Deutschen Beamtenbund (DBB), den die GEW nicht unterschrieben hat. Allerdings ist die Situation durch Bestehen des Tarifvertrages nicht einfacher geworden. Für die GEW ist es weiterhin das vordringliche Ziel, die Eingruppierung und die Bezahlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern. Das gilt insbesondere auch für die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Förderzentren mit dem Schwerunkt geistige Entwicklung. Die GEW kämpft hier schon seit Jahren für eine Verbesserung. Der oben angesprochene DBB-Tarifvertrag sieht leider keine Verbesserung vor und das Ministerium verschließt sich einer gerechten Lösung.

Der Umgang mit dem vorhandenen Tarifvertrag und der Weg zu einer besseren Bezahlung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte sind also weiter offen. Die in der Tarifrunde geforderte Einführung einer 6. Stufe in den oberen Entgeltgruppen wäre aber ein wichtiger und überfälliger Schritt. Eine solche Erhöhung durch die Stufe 6 würde dazu beitragen, die Differenz der Nettoeinkommen zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten zu verringern.

Generell haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Verhältnis zur Tarifentwicklung in der Privatwirtschaft noch immer einen großen Nachholbedarf. Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst der Länder ist in den vergangenen Jahren geringer ausgefallen als in vielen anderen Branchen. Deshalb sind deutliche Gehaltssteigerungen erforderlich. Diese sind angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen auch finanzierbar. Und auch der Fachkräftemangel in den Schulen macht deutlich, dass der öffentliche Dienst mehr tun muss, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Eine gute Bezahlung ist ein wesentliches Element – wenn aber natürlich auch nicht die einzige Baustelle.

Für die Landesbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist die finanzielle Lage besonders prekär. Eine Erzieherin, die beim Land beschäftigt ist – z.B. beim Studierendenwerk – verdient viel weniger als eine entsprechende Beschäftigte bei einer Kommune. Ein Engagement beim Land kann der Beschäftigten ein bis zu 400 Euro niedrigeres Gehalt bescheren. Ein ungerechter Zustand, der so keinesfalls haltbar ist! Deswegen fordern die Gewerkschaften in der Tarifrunde eine Angleichung der Bezahlung der Landesbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst an die Bezahlung bei den Kommunen.

Um die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, muss auch die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse, insbesondere an den Hochschulen, gesenkt werden. Deshalb ist die Auseinandersetzung mit dem Befristungsunwesen in der Wissenschaft ebenso Teil der Forderungen.

Die Kernforderungen der GEW und der anderen Gewerkschaften im Überblick:

  • Sechs Prozent Gesamtforderung
  • Darin enthalten: Stufe 6 für Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie eine soziale Komponente
  • Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten
  • Eindämmen des Befristungsunwesens, insbesondere in der Wissenschaft

Die Verhandlungen zu dieser Tarifrunde starten am 18. Januar 2017. Die weiteren Verhandlungen zwischen Arbeitgebern (TdL) und Gewerkschaften finden am 30./31. Januar und 16./17. Februar statt.

In den kommenden Wochen sind vor allem die betroffenen Beschäftigten gefordert. Mit  Aktionen und Warnstreiks müssen die Beschäftigten bundesweit den Arbeitgebern deutlich machen, dass sich die Landesbeschäftigten nicht abhängen lassen wollen. Auch in dieser Tarifrunde werden unsere guten Argumente allein nicht reichen.

Wenn wir eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst durchsetzen wollen, dann brauchen wir den gemeinsamen Einsatz aller Beschäftigten – egal ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt.

Deshalb sind auch in Schleswig-Holstein Aktionen geplant, über die wir in den nächsten Tagen und Wochen näher informieren werden.

Weitere Informationen zur Tarifrunde gibt es auf der Seite des GEW-Hauptvorstandes.

Kontakt
Philipp Westphal
Referent für Tarifpolitik
Telefon:  0431 5195132