Hochschulgesetzänderung
Chance für bessere Arbeitsbedingungen verpasst
JAMAIKA will zum Ende der Wahlperiode noch das Hochschulgesetz ändern. Eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im akademischen Mittel- und Unterbau werde erneut versäumt, kritisiert die GEW.
Ziele der Änderungen im Hochschulgesetz sind laut Landesregierung vor allem die Stärkung der Hochschulautonomie und eine stärkere Verankerung von Technologie- und Wissenstransfer sowie Bildung für Nachhaltige Entwicklung an Hochschulen. Außerdem wird „die Förderung der Digitalisierung durch Forschung, Lehre und Transfer“ dem Aufgabenkanon der Hochschulen hinzugefügt.
Mit Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Diversität an Hochschulen, Ermöglichung einer Zivilklausel, Stärkung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung und der erstmaligen Einführung eines echten Tenure-Track Modells für Wissenschaftler*innen enthält der Gesetzesentwurf auch Aspekte, die wir als GEW begrüßen. Leider sind sie in den meisten Fällen nicht weitgehend genug. Insgesamt hat die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Chance verpasst die dringend benötigte Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Hochschulen anzugehen.
Aus Sicht der GEW kann die Einrichtung des Tenure-Track Modells nur ein erster Schritt in Richtung von verlässlichen und planbaren Karrierewegen in der Wissenschaft sein. Wissenschaftler*innen brauchen nach Erreichen ihres Qualifikationsziels neben der Professur auch die Möglichkeit unbefristet beschäftigt zu werden und ihre Karriere in Forschung und Lehre fortzusetzen. Die Gruppe der Lehrbeauftragten, die an Hochschulen inflationär für die Übernahme von Daueraufgaben eingesetzt wird, wurde in der Gesetzesänderung ebenso übergangen. Die GEW fordert nachdrücklich, dass überall dort, wo Lehrbeauftragte Daueraufgaben kontinuierlich wahrnehmen, diese in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden.
Für die Gruppe der studentischen Beschäftigten soll der Tätigkeitsbereich, in dem sie eingesetzt werden können, in dem Gesetzesentwurf sogar erweitert werden. Diese vorgesehene Erweiterung der Aufgaben studentischer Beschäftigter auf Tätigkeiten in Verwaltung und technischem Dienst lehnen wir nachdrücklich ab. Studentische Beschäftigte sind ausschließlich für künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten einzusetzen, die ihrem Studium dienen. Bereits jetzt, ohne Ausweitung der Aufgaben, sind die etwa 3.700 studentischen Beschäftigten in Schleswig-Holstein unverzichtbar für die Gewährleistung von Forschung und Lehre. Wie auch in den laufenden Tarifverhandlungen im TV-L fordern wir die Landesregierung auf sich bei der Tarifgemeinschaft der Länder für die Aufnahme von studentischen Beschäftigten in den Tarifvertrag der Länder einzusetzen oder alternativ Verhandlungen mit uns über einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte aufzunehmen.
Deshalb haben wir, ergänzend zur Stellungnahme des DGB, an der wir mitgewirkt haben, eine ergänzende Stellungnahme abgegeben. Beide Stellungnahmen können auf dieser Seite heruntergeladen werden.