Selbstverständlich muss sich die Schule im Unterricht mit dem verfassungsmäßigen Auftrag der Bundeswehr auseinandersetzen. Dazu können auch Einladungen an Jugendoffiziere gehören, ebenso wie an Vertreter Innen der Friedensbewegung. Auch von den Lehrkräften gut vorbereitete Truppenbesuche sind in Ordnung. Pädagogisch unverantwortlich wäre es aber, wenn SchülerInnen beim Truppenbesuch in der Kaserne auch das Schießkino besuchen. So etwas ist pädagogisch unverantwortlich. Den Besuch von Wehrdienstberatern in den Schulen lehnen wir ab. Schließlich sind Schulen keine Rekrutierungsbüros. Wer sich über die beruflichen Chancen bei der Bundeswehr informieren will, findet außerhalb der Schule genügend Möglichkeiten.
https://schulrecht-sh.de/texte/b/bundeswehr.htm
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/BundeswehrSchreibenSt.pdf?__blob=publicationFile&v=2