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Corona

Rüdes Vorgehen - Für Betriebsärztin des Bildungsministeriums gibt es keine Risikogruppen

Aus Sicht der GEW Schleswig-Holstein ist die Arbeit des betriebsärztlichen Dienstes des Bildungsministeriums eine Farce. Von 780 Attesten Angehöriger einer Risikogruppe wurden nur 32 durch die zuständige Arbeitsmedizinerin akzeptiert.

Foto: Pixabay, CC0

Die Arbeit des betriebsärztlichen Dienstes des Bildungsministeriums ist geradezu eine Farce. 780 Lehrkräfte haben als Angehörige einer Risikogruppe fachärztliche oder hausärztliche Atteste vorlegt, um aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation vom Präsenzunterricht befreit zur werden. Nur 32 dieser ärztlichen Atteste wurden durch die vom Land beauftragte Arbeitsmedizinerin akzeptiert.

Das Vorgehen dieser Dame ist jenseits von Gut und Böse. Anträge werden von ihr nahezu pauschal abgelehnt. Von sorgfältiger Prüfung keine Spur. Weder gibt es eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort, noch werden die Haus- oder Fachärzte konsultiert oder Personalräte miteinbezogen. Auch einen schriftlichen Bescheid erspart sich die vom Land beauftragte Arbeitsmedizinerin.

Wir fordern Bildungsministerin Karin Prien auf, diesem skandalösen Vorgehen endlich Einhalt zu gebieten. Schließlich ist sie für die Gesundheit von rund 28.000 Lehrkräften verantwortlich. Da darf sie nicht schulterzuckend daneben stehen. Jeder Arbeitgeber ist nach § 4 Nr. 6 ArbSchG zum Schutz besonderer Risikogruppen verpflichtet. Diese Pflicht ist in konkreten Situationen durch eine Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Denn schließlich gefährdet das rüde Vorgehen der Betriebsärztin die Gesundheit vieler Kolleginnen und Kollegen.

Dabei weiß das Bildungsministerium ganz genau, wie zu handeln ist. In Drucksache 19/2251 des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Antwort auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Martin Habersaat) heißt es:
„Die betriebsärztliche Begutachtung von Lehrkräften in Bezug auf ihr Risiko, an Covid-19 zu erkranken, hat ihren Ausgangspunkt bei der für ihre Schule jeweils erstellten Gefährdungsbeurteilung, die im Hinblick auf das gegenwärtige Infektionsgeschehen aktualisiert wird. In diesem Rahmen wird ermittelt, ob ein arbeitsbedingtes Risiko besteht und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes allgemein erforderlich sind, um ihm entgegenzuwirken.“ Leider haben diese Ausführungen des Bildungsministeriums mit der Realität nicht das Allergeringste zu tun. In Wirklichkeit gibt es nur ein Telefongespräch der Betriebsärztin mit den Betroffenen, in dem sie die Gesundheitsgefährdungen abbürstet.
Eine individuelle arbeitsmedizinische Untersuchung, deren Gegenstand die persönliche Risiko- und Erkrankungssituation der jeweiligen Lehrkräfte bildet, um festzustellen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, findet nicht statt.

Ende vergangenen Schuljahres waren laut Ministerium 1609 vom Präsenzunterricht freigestellt.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Martin Habersaat gibt es auf der Website des Landtages unter:

www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02200/drucksache-19-02251.pdf