Mitgliederinformation
Rückforderungen durch das DLZP wegen allgemeiner Stellenzulage
Uns erreichen aktuell Anfragen von verbeamteten GEW-Mitgliedern (Lehramt Grundschulen, Gemeinschaftsschulen oder Sonderpädagogik). Sie haben Rückforderungen des DLZP erhalten. Unser Rat: nicht vorschnell bezahlen.
Als Begründung seiner Forderung verweist das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) auf eine zu Unrecht erfolgte Zahlung der sog. allgemeinen Stellenzulage gem. § 47 SHBesG. Die Höhe der jetzt vom DLZP erhobenen Rückforderungen variieren stark. Nicht selten fordert das DLZP mehrere Tausend Euro zurück. Die Schreiben des DLZP informieren über die Höhe der Überzahlung, die geplanten Rückzahlungsmodalitäten und weisen auf die Möglichkeit einer Gegenäußerung hin.
Wir raten unseren Mitgliedern, von dieser Äußerungsmöglichkeit unbedingt Gebrauch zu machen und Zahlungsaufforderungen nicht vorschnell zu begleichen bzw. sich nicht mit einen geplanten Einbehalt von künftigen Dienstbezügen in Raten einverstanden zu erklären.
Die GEW hat sich bereits mit einem Schreiben an Finanzministerin Silke Schneider gewandt. Sie hat die Ministerin aufgefordert, eine Klärung des rechtlich z. T. zweifelhaften Vorgehens des DLZP herbeizuführen. Die Antwort der Ministerin ist bisher nicht so erfolgt, wie wir es uns gewünscht hätten. Wir werden aber am Ball bleiben.
Für unsere GEW-Mitglieder haben wir nochmal detaillierte Infos zum besten Vorgehen im Mitgliederbereich zusammengefasst.