Die Gewerkschaft zeigt zwar Verständnis für einen pragmatischen Umgang, wenn sich die Kinder wirklich nur ganz wenige Tage in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten sollten. In Boostedt liegt die Sache aber anders, weil sich hier Kinder von ausreisepflichtigen Personen über längere Zeiträume aufhalten werden.
„Das Menschenrecht auf Bildung gilt auch für die Kinder von Geflüchteten – und auch für die Kinder von Menschen, die aus Schleswig-Holstein abgeschoben werden sollen. Das entspricht der UNO-Kinderrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben hat. Außerdem unterliegen auch diese Kinder in Schleswig-Holstein der Schulpflicht. Insofern muss die Schule in der Erstaufnahmeeinrichtung Boostedt erhalten bleiben“, sagte GEW-Landesgeschäftsführer Bernd Schauer am Montag, 25. Juli in Kiel.
Qualifizierter Unterricht sein nun einmal etwas anderes als qualifizierte Betreuung. Für den Unterricht seien ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zuständig, für Betreuung sozialpädagogische Fachkräfte, so Bernd Schauer.
Zu diesem Thema der Zuwanderungsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein