Lehrkräftemangel
Nur mit guten Arbeitsbedingungen gewinnt man Lehrer*innen!
Die GEW warnt seit Jahren vor dem drohenden Lehrkräftemangel. Endlich hat das auch Bildungsministerin Prien erkannt. Ihr erstes Maßnahmenpaket wird die Probleme nicht lösen.
Die GEW wendet sich entschieden gegen eine Einschränkung sämtlicher Teilzeitmöglichkeiten. Stattdessen bedarf es echter Entlastungsmaßnahmen, damit Lehrkräfte im Beruf gesund bleiben und neue Kolleg*innen für diesen schönen Beruf gewonnen werden können. Die hohe Teilzeitquote beruht zu einem wesentlichen Teil auf den zu hohen und belastenden Arbeitsbedingungen, sowie zum anderen auf den fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Um dem Lehrkräftemangel entgegen zu wirken, muss aus unserer Sicht die Attraktivität des Lehrkräfteberufs gesteigert werden. Das geht nur mit guten Arbeitsbedingungen!
Dazu fordert die GEW Schleswig-Holstein:
- eine Klassenlehrkraftstunde als Entlastung für Lehrkräfte, um diese anspruchsvolle Tätigkeit zu unterstützen, sowie Ausgleichsstunden für weitere zusätzliche Aufgaben von Lehrkräften (z.B. auch für besondere Korrekturaufgaben).
- zusätzliche Stunden zur Betreuung von nicht ausgebildeten Lehrkräften, damit diese im Schulalltag Fuß fassen können.
- zusätzliches Personal für die Schulen. Die Schulassistenz muss ausgebaut und auf die Gemeinschaftsschulen ausgeweitet werden. Um den gestiegenen Anforderungen an Schule jenseits von Unterricht gerecht zu werden, plädieren wir auch für die Einstellung von mehr sozialpädagogischen Fachkräften, Psycholog*innen oder auch Ergotherapeut*innen.
- Entlastung der Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben, z.B. von Aufgaben der Personalgewinnung. Stattdessen sollte die Einstellung von Lehrkräften durch das Ministerium oder Schulamt erfolgen.
Unsere ausführliche Stellungnahme an den Bildungsausschuss des Landtags Schleswig-Holsteins findet sich hier und im Download-Bereich.
Gut ist, dass das Bildungsministerium mit dem Handlungsplan Maßnahmen entwickelt, um Studierende bereits im Studium besser zu unterstützen. Unklar ist allerdings, ob dadurch wirklich gezielt Abbruchsquoten reduziert werden.
Für angehende Lehrkräfte fordern wir:
- eine Erhöhung der Anwärter*innenbezüge auf 50 % der Eingangsbesoldung
- mehr LiV-Plätze, vor allem für die Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen mit und ohne Oberstufe
- eine einheitliche Ausbildung von Gymnasial- und Gemeinschaftsschullehrkräften
- eine Ausweitung der Zulage für Mangelregionen auch auf Berufseinsteiger*innen nach dem Vorbereitungsdienst
Prinzipiell erwarten wir von der Landesregierung, Schranken im Laufbahnrecht bzw. Lehrkräftebildungsgesetz abzubauen, die die Flexibilität beim Einsatz von Lehrkräften verhindern. Dazu zählen wir Einstellungen und ggf. Nachqualifizierungen z.B. von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen oder Berufsbildner*innen an den Gemeinschaftsschulen. Die aktuellen Regelungen sorgen für absolut unverständliche und unakzeptable Situationen, wenn beispielsweise eine ausgebildete Lerntherapeutin und erfahrene Grundschullehrkraft an einem Förderzentrum mit fünf offenen Stellen nur befristet eingestellt werden kann, da sie das „falsche“ Lehramt hat.
Die GEW lehnt einen Direkteinstieg an den Grund- und Gemeinschaftsschulen ab. Lehramtsausbildungen und Qualifizierungen müssen eine vollwertige und qualitativ gute Ausbildung erzielen. Lehrkräfte auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, die zu einem unterschiedlichen Einsatz und unterschiedlicher Bezahlung führen, dienen nicht diesem Ziel.
Positiv ist, dass das vorgelegte Handlungspaket kaum auf verpflichtende, einschränkende Maßnahmen setzt, die die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Dieses Herangehen nehmen wir in Abgrenzung der Vorschläge der SWK positiv wahr.