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Reform des Weiterbildungsgesetz

Zukunftsorientierte Weiterbildung braucht mehr Ressourcen!

Die Volkshochschulen leisten einen bedeutenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb brauchen sie mehr finanzielle, personelle und räumliche Ressourcen um zukunftsorientierte Weiterbildung zu gestalten.

Die GEW Schleswig-Holstein unterstützt den Antrag des SSW an den Landtag, eine Reform des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes (WBG) auf den Weg zu bringen, um tragfähige Förderstrukturen für die Volkshochschulen zu schaffen.

Volkshochschulen leisten einen bedeutenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies gilt für die Bewältigung der Digitalisierung, des Klimawandels und für den Umgang mit der Spaltung der Gesellschaft durch Populismus und Rechtsextremismus. Die Volkshochschulen können diesen Aufgaben in ihrer gegenwärtigen Verfassung allerding nicht gerecht werden. Der Raum für kreative Erprobung und zusätzliche konzeptionelle Arbeit liegt in den Einrichtungen bei nahe Null. Sie brauchen mehr finanzielle, personelle und räumlich-technische Ressourcen, um zukunftswirksam Weiterbildung gestalten zu können. In einem ersten Schritt - und damit wiederholen wir unsere Forderung von 2016 - sollte der Zuschuss auf den gegenwärtigen Durchschnitt der Länderfinanzierung angehoben werden. Tragfähige Förderstrukturen müssen ebenfalls für die gemeinnützigen freien Träger der kirchlichen Erwachsenenbildung und der politischen und der arbeitnehmerorientierten Bildung geschaffen werden. 

In der aktuellen Corona-Pandemie zeigt sich sehr stark die prekäre Lage der Honorar-Lehrkräfte an den Volkshochschulen. Als Beispiel nennen wir die aktuelle Situation der DaF-Lehrkräfte. Sie erhalten in den BAMF-Kursen für den Ausfall dieser Kurse eine Entschädigung aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz(SodEG). Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den sogenannten Selbstzahlerkursen im DaF-Bereich und in den übrigen Kursen der Volkshochschule haben darauf keinen Anspruch. Insbesondere die Lehrkräfte, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Einkommen ihrer Tätigkeit an der Volkshochschule bestreiten müssen, geraten so erneut in eine absolute Notlage. Die GEW hat sich daher zum Beispiel in einem Brief an die Kieler Bildungsdezernentin gewandt. Sie soll dafür Sorge  tragen, dass den Lehrkräften der Ausfall ihrer Honorareinkünfte für die Schließzeit der Volkshochschule in vollem Umfang ausgeglichen wird.