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Storno bei Klassenfahrten

Zu wenig Hilfe vom Bildungsministerium

Viele Klassenfahrten mussten wegen der Corona-Krise storniert werden. Die Rechnungen landen bei den Lehrkräften, die jetzt Angst haben auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Kolleg*innen brauchen jetzt unbedingt mehr Unterstützung.

(Foto: GEW)

Grundschullehrerin Anna Nühm bekam einen ziemlichen Schreck. Zwei Stornorechnungen für eine von ihr organisierte Klassenfahrt flatterten ihr ins Haus: eine vom Busunternehmen und eine von der Jugendherberge. Insgesamt eine vierstellige Summe. Ähnlich erging es der Gymnasiallehrerin Birgit Unbekannt. Sie soll 50 Prozent der Unterbringungskosten für die nicht stattfinde Studienfahrt ihrer 11. Klasse bezahlen. Bei Klaus Niemand, Lehrer an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe beläuft sich die Stornorechnung für eine abgesagte Auslandsfahrt sogar auf einen hohen vierstelligen Betrag.

Gemeinsam ist diesen drei KollegInnen – und mit ihnen viele andere, die sich an die GEW wenden, dass sie ihre Klassenfahrten wegen Corona absagen mussten oder nicht antreten konnten. Jetzt beschleicht sie die Angst, dass sie auf Kosten sitzen bleiben könnten. Denn die Rechnungen landen bei ihnen. Und vom Bildungsministerium gibt es zu wenig Unterstützung. Zwar äußerte Bildungsministerin Karin Prien im März: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesen Tagen Fragen zur Rückerstattung der Kosten für ausgefallene Klassenfahrten zurückstellen müssen. Wir werden diese Frage lösen." Aber konkreter wurde das Bildungsministerium nicht. Deshalb fragte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke nach. Es gab auch Antworten. Die reichten aber nicht aus.

Auch die Ausführungen in Schule-aktuell (März-Ausgabe) mit einem Hinweis auf die Homepage des deutschen Tourismusverbandes halfen nicht wirklich weiter: „Sollten Zahlungen dennoch geleistet werden müssen, dann mit dem Vermerk „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, also unter Protest, damit im weiteren Verlauf noch Kulanzverhandlungen geführt werden können. Weitere Informationen: www.deutschertourismusverband.de.“ Sollten die betroffenen Lehrkräfte denn nun „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ zahlen oder nicht? Sollten sie sich  durch die Seite des Tourismusverbandes klicken, um dort irgendwo vielleicht die auf ihre Situation passenden Hinweise zu finden? Unterstützung vom Dienstherrn geht anders.   

Nach wie vor häufen sich daher bei uns die Anfragen zum Umgang mit den Stornierungskosten. Immer noch fehlen immer klare, unmissverständliche und rechtsverbindliche Hinweise des Bildungsministeriums: Was sollen die betroffenen Lehrkräfte machen? Wie sollen die Schulen vorgehen? Ebenso wenig gewährt das Bildungsministerium ausreichend Beistand bei den komplexen Rechtsfragen.

Um dieser völlig unbefriedigenden Situation abzuhelfen, hat sich die GEW deshalb noch einmal in einem Schreiben an das Bildungsministerium gewandt. Kurzfristig erwartet die GEW vom Bildungsministerium:

  • eine konkrete Zusage, dass keine Lehrerin und kein Lehrer auf Kosten im Zusammenhang mit abgesagten Klassenfahrten sitzenbleibt,
  • eine Präzisierung der bisherigen Hinweise zum Vorgehen insbesondere zur Zahlung von Stornokosten; u.E. sollte das Ministerium eine einheitliche rechtliche Vorgabe machen und die Umsetzung in die Hand nehmen,
  • eine rechtliche Beratung der betroffenen Lehrkräfte durch das Bildungsministerium,
  • Hinweise an die Schulen auf die Möglichkeit der Gewährung von Rechtsschutz für die betroffenen Lehrkräfte nach der Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach §59 MGB Schl.-Holst. über Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Beschäftigte des Landes Schl-Holst.,
  • einen Hinweis an Lehrkräfte, dass keine Deckung durch die Reiserücktrittsversicherung Allianz bei "Anweisungen von hoher Hand" erfolgt ,
  • eine Klarstellung, wie mit bestehenden Buchungen für nach den Sommerferien verfahren werden soll; nach den bisher gültigen Hinweisen sollen diese Buchungen beibehalten werden,
  • eine Klärung, bis wann das Verbot für Klassenfahrten gelten soll. Denn für planende Lehrkräfte stellt sich schon jetzt die Frage, ob und wie sie mit Klassenfahrten ab dem kommenden Jahr umgehen sollen.

Klar, eine Corona-Pandemie kommt nicht alle Tage und im Bildungsministerium laufen im Augenblick bestimmt unzählige Fragen auf. Aber trotzdem ist es nun höchste Zeit, die Ankündigung der Bildungsministerin aus dem März konkret umzusetzen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen brauchen jetzt Hilfe.