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Gewalt in Schule

Wirksame Schutzkonzepte brauchen zeitliche und finanzielle Ressourcen

Die GEW Schleswig-Holstein begrüßt den Vorstoß der Jamaika-Regierung, Gewalt an Schulen verstärkt in den Fokus zu nehmen. Die angekündigten Maßnahmen brauchen aber zusätzliche Ressourcen und eine enge Verzahnung mit bestehenden Angeboten.

Bildungseinrichtungen – nicht nur die Schule – spielen eine wichtige Rolle in der Gewaltprävention. Hier erkennen Pädagog*innen oftmals die ersten Anzeichen von Missbrauch. Gleichzeitig bieten sie einen geeigneten Raum, um Kinder und Jugendliche für das Thema zu sensibilisieren, sie zu stärken und ihnen Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Die Jamaika-Regierung, setzt auf die verpflichtende Einführung eines Schutzkonzeptes für Schüler*innen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt an allen Schulen. In dem Konzept sollen konkrete Ansprechpersonen bzw. Vertrauenspersonen benannt werden, die angesprochen werden können, wenn Fälle von (sexualisierter) Gewalt auftreten. Solche Konzepte sind wertvoll für die Schulen, aber sie müssen intensiv vorbereitet werden. Dafür benötigen Schulen zusätzliche zeitliche Ressourcen. Außerdem bedarf es unbedingt einer engen Verzahnung mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, damit keine Parallelstrukturen geschaffen werden.

Die Schulen haben gute Erfahrungen gemacht in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, wie z.B. Pro Familia mit ihrem Projekt „Ziggy zeigt Zähne“. Diese Angebote lassen sich gut in den Schulkontext einbinden. Leider scheitert die Durchführung oftmals an den Kosten. Hier muss sichergestellt werden, dass jede Schule unabhängig von der Schulart ein Budget für solche Projekte bekommt, so dass sie in die Lage versetzt wird, solche Angebote regelmäßig anzubieten.

Die Zusammenarbeit mit bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe muss unbedingt vereinfacht und nachhaltig gestärkt werden. Gewalterfahrungen sind bedauerlicherweise für viele Kinder und Jugendliche Teil ihres Alltags. Der Kampf gegen diese Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr Ausmaß muss viel stärker ins öffentliche Bewusstsein gelangen.

Neben den Schutzkonzepten enthält der Gesetzentwurf  weitere Maßnahmen. Die ausführliche Stellungnahme der GEW Schleswig-Holstein findet sich in der Servicebox zum Download.