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Was hat die Jamaika-Koalition mit den Grundschulen im Sinn?

Nach dem ausgehandelten Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition, wird sich auch an den schleswig-holsteinischen Grundschulen einiges ändern. Wir werfen einen kritischen Blick auf die Vorhaben der neuen Landesregierung.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Die erste und die zweite Klasse sollen schrittweise jeweils eine Stunde mehr Unterricht bekommen. Dazu werden dann auch jeweils 40 neue Planstellen geschaffen. 40 Stellen reichen jeweils rein rechnerisch aus, bedacht wurde dabei aber offensichtlich nicht, dass in der Eingangsstufe mehr Kinder sind, weil ja ein Teil der Kinder ein drittes Jahr in der Eingangsstufe verbleibt. Das würde dann zu größeren Klassen führen. Wenn man davon ausgeht, dass auch diese Stunden unter die Verlässlichkeit fallen, so ist keine Vertretungsreserve berücksichtigt, um diese Stunden auch vertreten zu können. Mehr Unterricht in der Eingangsstufe ist zu begrüßen, aber dieser muss auch im Vertretungsfall als Unterricht gegeben werden können und nicht zu noch mehr Stunden führen, in denen die Kinder mit einer Aufgabe im Gruppenraum sitzen oder eine Kollegin zwei Klassen beaufsichtigt. Dann nützt auch die eine Stunde mehr nichts. Ob dieses Vorhaben überhaupt umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten, da ja auch Grundschullehrkräfte in vielen Kreisen schon Mangelware sind. Die Unterrichtsversorgung soll im Laufe der Wahlperiode auf 100 % angehoben werden. Das ist in den Grundschulen fast erreicht, geht aber in einigen Kreisen auch nur mit nicht ausgebildeten Lehrkräften. Als Anreiz, mehr ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen, hätte vielleicht die Einlösung des Wahlversprechens der CDU zur Anhebung der Grundschulgehälter auf A13 geholfen, so wie es Berlin und Brandenburg jetzt vormachen. In Schleswig-Holstein hat man sich aber darauf geeinigt, sich für eine „bundesweite einheitliche Regelung“ einzusetzen. Wahlversprechen vertagt auf unbestimmte Zeit!

Kleine Grundschulstandorte sollen erhalten bleiben, notfalls soll es einen „Sicherstellungszuschlag“ geben. Angaben zu Schulgrößen finden sich nicht. Die GEW sieht aber zu kleine Standorte unter 60-80 SchülerInnen sehr kritisch, da die Belastung der dort tätigen Lehrkräfte durch Aufsichten, Vertretung, Aufrechterhaltung der Verlässlichkeit enorm ist.

Zurückstellung vom Schulbesuch – bisher fast unmöglich, soll wieder möglich werden. Das sollen Eltern, Kinder- und Jugendärzte mit den Kitas zusammen dann befürworten. In Einzelfällen kann das richtig sein, zu befürchten ist aber, dass das häufigen Zurückstellungen Tür und Tor öffnet. Sinnvoller wäre eine bessere Ausstattung der Grundschulen, damit die „nicht schulreifen“ Kinder besser betreut und gefördert werden können.

Die Grundschulempfehlung (entweder Gemeinschaftsschule/Gymnasium oder Gymnasium) soll wieder (nach baden-württembergischen Modell) schriftlich erfolgen, sie ist bei der Anmeldung vorzulegen, aber das Entscheidungsrecht der Eltern bleibt.  Die Auswirkungen könnten sich also auch lediglich auf die Mehrarbeit für die Grundschullehrkräfte beschränken.

Sehr vage bleibt der Absatz über das richtige Schreiben: „Grundschülerinnen und -schüler werden zukünftig wieder verpflichtend eine verbundene Schreibschrift erlernen. Richtig zu schreiben, werden wir an den Grundschulen wieder von Anfang an vermitteln.“ Was damit gemeint ist, bleibt abzuwarten. Hier werden wir auf die dann kommenden Erlasse achten und dafür eintreten, dass die Freiheit der Methode für die einzelne Lehrkraft erhalten bleibt.

Zukünftig will man nur Lehrkräfte an Grundschulen einstellen, die entweder Deutsch oder Mathematik studiert haben. Die MINT- Fächer sollen dadurch gestärkt und fachfremder Unterricht reduziert werden. Besonders Mädchen will man für die MINT- Fächer begeistern. Das finden wir richtig und erstrebenswert. Wie dieses Vorhaben erreicht werden soll, bleibt ebenfalls abzuwarten, da man ja im Moment froh sein muss, wenn man überhaupt genügend ausgebildete Lehrkräfte für Grundschulen findet.

Und auch hier: Rückwärtsgang

„In allen Grund- und Gemeinschaftsschulen werden ab der dritten Klasse wieder standardisierte Notenzeugnisse mit einem Kompetenzraster eingeführt. Die Schulkonferenzen dieser Schulen können im bisher zulässigen Rahmen entscheiden, ob sie statt oder ergänzend zu den Notenzeugnissen erweiterte Kompetenzraster und/oder Entwicklungsberichte erteilen wollen.“

Das bedeutet, dass es auch zulässig wäre, durch einen Schulkonferenzbeschluss (bei dem die Mehrheit der Lehrkräfte auf jeden Fall dafür sein müsste!) auf Noten zu verzichten und stattdessen erweiterte Kompetenzraster zu erteilen. Aber ohne Schulkonferenzbeschluss gäbe es dann wieder Ziffernnoten. Es wäre also genau umgekehrt wie zurzeit. Die Schulen, die sich in ihrem Konzept für Notenfreiheit entschieden haben, könnten das auch weiterhin tun. Diese Möglichkeit begrüßt die GEW. Im Ergebnis könnte also das Gleiche dabei herauskommen wie bisher.

Eine Klassenwiederholung soll wieder möglich sein. Das „Sitzenbleiben“, und darum handelt es sich hier, hat nachgewiesenermaßen nur wenig Erfolg, stigmatisiert Kinder aber unnötig und hat deshalb in der Grundschule nichts zu suchen. Wir werden darauf achten, wie sich das dann in der Grundschulordnung niederschlägt. Eine verlängerte Eingangsphase bei jahrgangsgemischten Klassen verhindert eine frühzeitige Entmutigung von leistungsschwächeren SchülerInnen.

Alle diese Vorhaben, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, müssen in Erlassen, Verordnungen und im Schulgesetz umgesetzt werden. Die GEW wird zu den geplanten Änderungen entsprechende Stellungnahmen abgeben.

Kontakt
Birgit Mills
Arbeits-und Gesundheitsschutz