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Kindergeld für Beamt*innen

Verlagerung der Familienkasse zur Bundesagentur für Arbeit

Bisher haben die Beamt*innen in Schleswig-Holstein ihr Kindergeld von der Familienkasse des Dienstleistungszentrums Personal (DLZP) erhalten. Ab März 2020 geht die Zuständigkeit auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) über.

Die Kindergeldfälle werden automatisch an die Familienkasse der BA übergeben. Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse des DLZP endet mit Ablauf des Monats Februar 2020. Ab dem 1. März 2020 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes.

Die Beamt*innen sollen über den Wechsel im Februar vom DLZP postalisch informiert werden und ab März ein Begrüßungsschreiben der BA erhalten.

Über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile entscheidet aber weiterhin das DLZP. Deshalb müssen diesbezügliche Änderungen auch nach dem Zuständigkeitswechsel immer dem bzw. der zuständigen Sachbearbeiter*in im DLZP mitgeteilt werden.

Beamt*innen die eine „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, sollten ihren Anbieter über den geplanten Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zur Familienkasse der BA und die von der Familienkasse der BA vergebene neue Kindergeldnummer informieren.

Für weitergehende kindergeldrelevante Fragen stehen bis Ende Februar 2020 die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der abgebenden Familienkasse im DLZP zur Verfügung.

Fragen zum Zuständigkeitswechsel können außerdem an die kostenfreie Service-Rufnummer der Familienkasse der BA 0800 4 5555 35 gerichtet werden. Die Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.

Informationen zum Wechsel der Familienkasse auf der Website des DLZP.