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EuGH-Urteil

Stechuhr-App für LehrerInnen keine Lösung

Beschäftigte müssen die Arbeitszeitvorschriften wie Pausen- oder Ruhezeiten einhalten können. Dazu verpflichtet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die EU-Staaten. Was bedeutet das nun für LehrerInnen?

Aus Sicht der GEW bietet das Urteil die Chance, der bislang nach oben anscheinend unbegrenzt offenen Arbeitszeit der Lehrkräfte dringend notwendige Grenzen einzuziehen. Lehrkräfte arbeiten auch in Schleswig-Holstein im Durchschnitt weit über die tariflich vereinbarte oder beamtenrechtlich festgelegte Arbeitszeit hinaus. Das zeigen alle Studien.

Egal, wie das Urteil umgesetzt wird: Die Pflichtstundenzahl muss in allen Schularten reduziert werden. Gleichzeitig gilt es, die Zahl der Ausgleichsstunden zu erhöhen sowie Entlastungsstunden zum Beispiel für Klassenlehrkräfte und Korrekturzeiten einzuführen.

Die GEW wird darauf drängen, dass die selbstbestimmte Zeiteinteilung durch die LehrerInnen weiterhin möglich ist. Weder Stechuhr noch Stechuhr-App sind für die pädagogische Arbeit von Lehrkräften geeignete Lösungen. Schließlich heißt es, den Besonderheiten der Arbeit von Lehrkräften Rechnung zu tragen. LehrerInnen sehen sich oft Anforderungen ausgesetzt, die ein hohes Maß an Flexibilität erfordern. Sie sollten auch künftig für bestimmte Tätigkeiten frei wählen können, wann und wo sie diese erledigen. Dies umso mehr, weil es an den Schulen in der Regel keine geeigneten Arbeitsplätze gibt.

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