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Fachkräftemangel in Kitas

Qualität der Ausbildung erhalten!

Im Bereich der Kindertagesstätten existiert ein Fachkräftemangel. Dies ist nichts Neues. GEW und Fachverbände haben seit Jahren davor gewarnt. Die GEW fordert trotzdem und gerade deswegen, die Qualität der Ausbildung zu erhalten.

Trotz Fachkräftemangel an der Ausbildungsqualität der sozialpädagogischen Fachkräfte festhalten

Im Bereich der Kindertagesstätten existiert ein Fachkräftemangel. Dies ist nichts Neues. GEW und Fachverbände haben seit Jahren davor gewarnt. Doch die Maßnahmen der Politik in Bund und Ländern blieben aus. Jetzt, wo Einrichtungen kein qualifiziertes Personal mehr finden und vor Ort dringend benötigte Gruppen vielleicht nicht geschaffen werden können, wird an allen Ecken und Enden krampfhaft nach schnellen Lösungen gesucht.

So gibt es in Schleswig-Holstein auf Landesebene im zuständigen Sozialministerium Überlegungen, den Personenkreis derjenigen, die in Kindertagesstätten arbeiten dürfen, auszuweiten. Auf Bundesebene gibt es ernsthafte Überlegungen, neue, gering qualifizierende Ausbildungsgänge einzuführen. Aus Sicht der GEW beides Überlegungen, die völlig in die falsche Richtung gehen.

Fachkräftekatalog nicht weiter ausdehnen

Im Dezember 2019 hat der Landtag das neue Kita-Gesetz verabschiedet. Als Folge daraus ergibt sich die Notwendigkeit, verschiedene Landesverordnungen auf den Weg zu bringen. Im Sozialministerium wurde deshalb eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die klären soll, welche Personen in Zukunft in den Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein arbeiten sollen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind ähnlich wie bei der Erarbeitung des Kita-Gesetzes das Ministerium, Kommunen, Arbeitgeber und die Landeselternvertretung. Wie schon während der Vorbereitung des Gesetzgebungsprozesses ist die Einbeziehung der GEW als Vertreterin der Interessen der Beschäftigten in den Kindertagesstätten nicht vorgesehen. Doch nur dadurch könnte sichergestellt werden, dass die Interessen der Beschäftigten in den Kindertagesstätten zumindest in den Diskussionen ausreichend berücksichtigt werden. Das dürfte dann letztlich auch der Qualität und der Akzeptanz der neuen Landesverordnungen zugutekommen.

Bislang mussten Beschäftigte in den Kindertagesstätten eine pädagogische Ausbildung vorhalten. Leitungen der Einrichtung oder der Kita-Gruppe mussten sein: staatlich anerkannte Kindheitspädagog*innen, Sozialpädagog*innen oder Absolvent*innen vergleichbarer Studienabgänge, staatlich anerkannte Erzieher*innen, Heilpädagog*innen oder Heilerziehungspfleger*innen. Als Zweitkraft in den Gruppen durften pädagogisch ausgebildete Personen, insbesondere sozialpädagogische Assistent*innen arbeiten.

Wenn es nach den Plänen des Sozialministeriums geht, sollen in Zukunft als Zweitkräfte in den Gruppen auch Berufsgruppen wie Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen oder Logopäd*innen mit zweijähriger Berufserfahrung arbeiten dürfen, wenn sie eine Qualifizierung in frühkindlicher Bildung von 600 Stunden nachweisen können.

Ebenfalls als Zweitkräfte arbeiten und auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel angerechnet werden sollen in Zukunft Auszubildende der praxisintegrierten oder berufsbegleitenden Ausbildungsgänge  im zweiten und dritten Ausbildungsjahr.

In der Funktion als Gruppenleiter*innen sollen in Zukunft auch sozialpädagogische Assistent*innen, die über eine fünfjährige Praxis in Kitas verfügen, eingesetzt werden können, wenn sie eine Fortbildung im Rahmen von 600 Stunden (insg. 15 Wochen) nachweisen können. Bislang mussten sozialpädagogische Assistent*innen dafür eine reguläre Weiterbildung zur Erzieher*in machen (3 Jahre).

Kitas gestalten Bildungsprozesse

Krippen und Kindertagesstätten haben neben dem Elternhaus die entscheidende Rolle bei der frühzeitigen Förderung von Kindern. Dadurch spielen Krippen und Kindertagesstätten eine wichtige Rolle beim Ausgleichen von sozialen Ungleichheiten in unserer Gesellschaft, es werden die Grundlagen für den weiteren Bildungsverlauf gelegt. Es geht eben nicht nur um Betreuung, sondern vielmehr um Bildung und Erziehung. Die Fachkräfte in den Krippen und Kindertagesstätten bringen individuelle Bildungsprozesse in Gang, sie leisten wichtige Inklusionsarbeit, führen hochkomplexe Beobachtungs- und Dokumentationsprozesse durch,  gestalten Elternarbeit oder den Übergang zur nächsten Bildungseinrichtung: der Schule. Für alle diese komplexen Aufgaben müssen die Fachkräfte entsprechend ausgebildet sein. Auch deshalb fordert die GEW schon seit Jahren, Fachkräfte für Kindertagesstätten mindestens auf Fachhochschulniveau auszubilden.

Überlegungen, Physiotherapeuten, Logopäden oder ähnliche Berufsgruppen als Fachkräfte für Kindertagesstätten zuzulassen, lehnt die GEW deshalb entschieden ab. Diese Ausbildungsgänge beinhalten keine oder nur in äußerst geringem Maße pädagogische Lerninhalte und vermitteln keine Kenntnisse, die für das Begleiten von Bildungsprozessen dringend notwendig sind. Aus Sicht der GEW kann die von Eltern, Politik und Gesellschaft geforderte gute pädagogische Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den sozialpädagogischen Einrichtungen nur durch Fachkräfte gewährleistet werden, die über eine sehr gute (sozial-)pädagogische Aus- und Weiterbildung verfügen. Eine 600 stündige Weiterqualifizierung kann dieses nicht leisten und in keiner Weise eine mind. zweijährige Ausbildung (sozialpädagogische Assistent*in) ersetzen. Deshalb spricht sich die GEW gegen die Öffnung des Fachkräftekatalogs aus und macht sich für qualifiziertes Personal in den Kindertagesstätten stark.

Ausbildungsqualität nicht absenken

Doch nicht nur in Schleswig-Holstein gerät die Qualität der frühkindlichen Bildung angesichts des Fachkräftemangels unter großen Druck. Auf Bundesebene wird zurzeit in der Kultusministerkonferenz über eine verkürzte Fachkraft-Erstausbildung diskutiert. Diese neue Ausbildung soll auf Berufsfachschulebene erfolgen und in drei Jahren zum Abschluss „Fachassistent*in für frühe Bildung und Erziehung“ führen. Während dieser Ausbildung sollen die angehenden Beschäftigten in einer Kita angestellt und vergütet werden und auch auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. Da es sich hierbei um eine Ausbildung auf Berufsfachschulniveau handelt, werden diese zukünftigen Fachkräfte auf einem niedrigerem Qualifikationsniveau (Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens) als die Erzieher*innen ausgebildet (DQR 6). Es ist deshalb auch davon auszugehen, dass diese Ausbildung zu einer geringeren tariflichen Eingruppierung und somit schlechteren Bezahlung führen wird. Denn die derzeitige tarifliche Eingruppierung von Erzieher*nnen in die entsprechende Entgeltgruppe S8a im öffentlichen Dienst setzt eine staatliche Anerkennung voraus. Eine fehlende staatliche Anerkennung führt deshalb zu einer deutlich schlechteren Eingruppierung. Dies ist aus gewerkschaftlicher Sicht vehement abzulehnen.

 

Die geplante Berufsfachschulausbildung „Fachassistent*in für frühe Bildung und Erziehung“ soll identische Kompetenzen wie für die generalisierte Erzieher*innenausbildung vermitteln, allerdings auf geringeren Kompetenzstufen. Sie soll ausschließlich für eine Tätigkeit im Bereich der Kindertagesstätten anerkannt werden. Auch dieses ist aus Sicht der GEW abzulehnen. Den ausgebildeten Fachkräften müssen auch in Zukunft nach einer staatlichen Anerkennung weiterhin alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzender Arbeitsbereiche offenstehen.

Die GEW ist der Meinung, dass es in der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung weiterhin regulierte Abschlüsse mit staatlicher Anerkennung und staatlicher Prüfung geben muss. Das gilt insbesondere für die Erfüllung aller Aufträge der einschlägigen Sozialgesetzbücher, z. B. Kinder- und Jugendhilfe und Bundesteilhabegesetz.

Bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung

Gleichzeitig bezweifelt die GEW, dass durch die geplante Ausbildung dem Fachkräftemangel entscheidend entgegengewirkt werden kann. Eine Herabsenkung der Eingangsqualifikationen und eine weitere Deprofessionalisierung durch eine Absenkung der Ausbildungsabschlüsse werden das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen, sondern langfristig verstärken. Die viel zu geringe Verweildauer und große Fluktuation im Beruf der Erzieher*innen kann im Gegenteil nur durch eine weitere Aufwertung der frühpädagogischen Profession erreicht werden. Dazu zählen vor allem eine deutlich bessere Bezahlung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Kontakt
Stephan Esser
Referent für Sozialpädagogische Berufe
Telefon:  0431 5195133