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Weihnachtsgeld

Landesregierung bleibt politisch in der Pflicht

Für die verbeamteten LehrerInnen in Schleswig-Holstein hat sich das lange Warten auf ein positives „Weihnachtsgeld-Urteil“ nicht gelohnt. Am Donnerstag, den 20.09.18 wies das Verwaltungsgericht in Schleswig entsprechende Klagen ab.

Die Bildungsgewerkschaft GEW hatte Musterklagen von Lehrkräften unterstützt.

„Trotz des Urteils bleibt die Landesregierung in der Pflicht. Schließlich spart das Land seit über zehn Jahren viel Geld auf Kosten der Beschäftigten. Bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen sind notwendig, um gute und engagierte Lehrerinnen und Lehrer für die Schulen zu gewinnen. Die Landeskassen sind gut gefüllt. Da ist es nur recht und billig, dass das Weihnachtsgeld wieder gezahlt wird“, äußerte sich die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke zu dem Urteil. 

Schleswig-Holstein hatte das Weihnachtsgeld 2007 trotz heftiger Proteste der Gewerkschaften weitestgehend gestrichen. Zur Begründung hatte die Landesregierung seinerzeit auf die „finanzielle Notlage des Landes“ verwiesen. Wieder und wieder hatte die GEW gemeinsam mit DGB, GdP und ver.di gegenüber den jeweiligen Landesregierungen die Zahlung des Weihnachtsgeldes thematisiert.