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Corona-Hilfen

Honorarlehrkräfte fallen durchs Raster - GEW fordert Nachbesserungen

Honorlehrkräfte z.B. an Volkshochschulen und Musikschulen, die keine Unkosten für Betriebsmittel (Raummieten o.ä.) haben, gehen beim Corona-Hilfsprogramm des Bundes leer aus. Die GEW fordert dringend Nachbesserungen.

Wirtschafts- und Finanzminister müssen sofort nachbessern, damit auch soloselbstständige Lehrkräfte Anspruch auf staatliche Soforthilfen erhalten. Die Existenz dieser Lehrkräfte ist akut bedroht. Der Shut-Down zeigt noch einmal wie unter einem Brennglas, dass der Staat und die öffentlichen Auftraggeber ihrer Fürsorgepflicht für diese Gruppe nicht nachkommen. Trotz der Aussage der Bundesregierung: „Wir lassen niemanden allein“ fallen soloselbstständigen Lehrkräfte durch den Rost der meisten Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder. Die Verwaltungsbestimmungen schliessen sie von den Soforthilfen aus. Die Zuschüsse gibt es allein für den Ausgleich von Liquiditätsengpässen bei Betriebsausgaben, also beispielsweise für Mieten für Seminarräume oder Leasingraten für Fahrzeuge. Freiberufliche Lehrkräfte an Volkshochschulen, Sprach- und Musikschulen sowie Lehrbeauftragte an Hochschulen besitzen jedoch in der Regel keine eigenen Betriebsräume oder betriebliche Fahrzeuge.

In Schleswig-Holstein werden die betroffenen Soloselbstständigen bisher nicht durch Länderhilfen unterstützt. Die GEW hat sich deshalb bereits an den Wirtschaftsminister, aber auch an die Bildungsministerin gewandt, um Nachbesserungen zu verlangen.

Aktuell können wir Betroffenen nur raten: Beantragt Grundsicherungsleistungen nach SGB II beim Jobcenter!
Das zuständigen Jobcenter kann man hier feststellen: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Die GEW Bayern hat für Honorarlehrkräfte umfangreiche Informationen zusammengestellt, von denen viele auch für Betroffene in Schleswig-Holstein hilfreich sind. Die entsprechenden Informationen gibt es hier.