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Änderung des Hochschulgesetzes

Hochschulbeschäftigte bleiben auf der Strecke!

Die Landesregierung hat eine Änderung des Hochschulgesetzes vorgenommen, um digitale Lehrformen in der Corona-Krise zu ermöglichen. Der Mehrbelastung der Beschäftigten werden die Pläne nicht gerecht.

Die GEW begrüßt die Flexibilisierungen für Studierende. Die Mitarbeiter*innen an Universitäten und Hochschulen und eine Kompensation ihrer zusätzlichen Arbeit werden im Gesetzentwurf nicht bedacht. Alle Beschäftigten an Hochschulen leisten seit sieben Wochen die Aufrechterhaltung von Verwaltung, Forschung und Lehre unter erschwerten Bedingungen im „Homeoffice“. Viele von ihnen haben zusätzlich zur mentalen Belastung der Pandemie-Situation intensive Care-Aufgaben zu bewältigen oder gehören selbst einer Risikogruppe an. Die Umstellung von Präsenzlehre auf digitale Lehrformen kam für alle Beteiligten überraschend und kurzfristig, im Falle von Hochschulen und der Europa-Universität sogar im laufenden Semester. Daher fordern wir die Landesregierung auf, Kompensationsmaßnahmen beispielsweise für Hochdeputatsstellen und Entlastungen der Lehrenden bei Lehr- und Prüfungsbeteiligungen zu ermöglichen und zu finanzieren.

Insbesondere für Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen, ergeben sich durch die aktuelle Situation eine deutliche Mehrbelastung. Sie sind Lehrende und Forschende. Sie stellen ihre Lehre um, bilden sich autodidaktisch in digitalen Tools weiter, bewerkstelligen Studierendenbetreuung und die Zusammenarbeit im Team in anderem Maße als zuvor. Forschung im herkömmlichen Sinne kann gar nicht stattfinden oder unter neuen Bedingungen. Ein Aspekt der hier nicht vergessen werden darf sind die Entwicklung von Lösungsansätzen für einen Zugang zu den Hochschulbibliotheken zu entwickeln, die den Gesundheitsanforderungen entsprechen.

Zur bereits systemimmanenten Arbeitsbelastung, dem Befristungswesen und immensem Qualifizierungsdruck kommt dadurch ein hohes Maß an Mehrarbeit hinzu. Gleichzeitig tickt die Zeit der befristeten Verträge einfach weiter. Um diese Mehrbelastung und weitere Auswirkungen der Corona-Krise aufzufangen fordert die GEW die Landesregierung auf, mindestens sechsmonatige Vertragsverlängerungen für alle befristeten Beschäftigten mit Qualifizierungsaufgaben zu finanzieren und den Hochschulen dafür eine gesetzliche Grundlage zu liefern.