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Mehr Geld auch für BeamtInnen

GEW sehr zufrieden über Einigung mit Landesregierung

Sehr zufrieden zeigte sich die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke über die Übernahme des Tarifabschlusses für die Länder auf die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein. Dienstagabend (12.03.2019) einigten sich Gewerkschaften und Landesregierung.

Der Tarifabschluss wird in zwei getrennten Gesetzgebungsverfahren auf die Besoldung und Versorgung übertragen.

„Das ist diesmal ganz gut gelaufen. Wir freuen uns, dass wir uns mit der Finanzministerin so schnell auf dieses gute Ergebnis verständigen konnten. Der Tarifabschluss wird zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer erhalten damit wie die Tarifbeschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2019 3,01 Prozent mehr Geld“, sagte Astrid Henke am Mittwoch, 13. März 2019 in Kiel. Weitere Erhöhungsschritte folgen.

Das mit dem ersten Gesetz nicht übertragene Restvolumen des Tarifabschlusses von 0,4 Prozent soll im Rahmen eines zweiten Gesetzes (Besoldungsstrukturgesetz) für Verbesserungen der Besoldungsstruktur und insbesondere zur Verbesserung der Eingangsbesoldung verwendet werden.

Die GEW-Landesvorsitzende stellte klar, dass für sie in diesem Zusammenhang das Weihnachtsgeld immer noch auf der Tagesordnung stehe. „Die Landesregierung muss auch dafür beim geplanten Besoldungsstrukturgesetz weiteres Geld locker machen. Ohne strukturelle Verbesserungen bei der Besoldung vor allem für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ist der Landesdienst sonst nicht mehr attraktiv genug. Das belegt auch der starke Lehrkräftemangel.“

Info:
Im Rahmen eines zeitnahen ersten Gesetzgebungsverfahrens soll die Besoldung analog der linearen Steigerungen des Tarifergebnisses zum 1. Januar 2019 um 3,01 Prozent, zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent erhöht werden. Die Anwärterbezüge steigen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro. Mit einem schnellen Verfahren soll eine Auszahlung der Erhöhung möglichst zum 1. August 2019 ermöglicht werden.

Wie beim Tarifabschluss sollen zum 1. Januar 2020 Besoldung und Versorgung um 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent erhöht werden. Die Anwärterbezüge steigen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro.

Da die soziale Komponente im Tarifabschluss Mindestbeträge vorsieht, deren Zahlung bei der Besoldung nicht umsetzbar ist, erhalten alle aktiven Beamtinnen und Beamten in 2019 eine Einmalzahlung von 100 Euro  (Teilzeitkräfte anteilig). Anwärterinnen und Anwärter bekommen 50 Euro. Die Auszahlung soll im Oktober 2019 erfolgen. Damit soll in 2019 einmalig die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen des Tarifabschlusses von 3,2 Prozent und der vorgenommenen linearen Anpassung von 3,01 Prozent kompensiert werden.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungsstrukturgesetz soll in 2019 beginnen und wird wahrscheinlich in 2020 abgeschlossen werden.

Verantwortlich: Bernd Schauer, 13.03.2019