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GEW ringt Landesregierung Verbesserungen ab

Endlich gibt eine Lösung für die Besoldung der Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen. Noch in diesem Jahr soll rund die Hälfte der 2.300 betroffenen Lehrkräfte von der Besoldungsgruppe A 12 nach A 13 aufsteigen.

Das bedeutet für sie rund  350 Euro brutto mehr im Monat. Bis spätestens im Jahre 2021 werden dann fast alle Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen nach A 13 befördert sein. Der Zeitpunkt der Beförderung richtet sich nach der Dauer der Tätigkeit an einer Gemeinschaftsschule.

Diese deutlichen Verbesserungen gegenüber dem ersten Verordnungsentwurf der Landesregierung sagte Bildungsministerin Britta Ernst der Bildungsgewerkschaft GEW nach intensiven Gesprächen zu. Sie finden sich in einem neuen Verordnungsentwurf. "Unsere unmissverständliche Kritik sowie das starke gewerkschaftliche Engagement der Lehrerinnen und Lehrer haben sich gelohnt. Die Landesregierung hat sich ganz klar auf uns zubewegt. Durfte nach den ursprünglichen Plänen nur jede achte Lehrkraft mit einer zügigen Beförderung rechnen, so ist es jetzt immerhin gut jede zweite“, bewertete die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am 1. Juni 2016 in Kiel das Ergebnis. Mit dieser Beförderung könne sich die Besoldung der Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen im Bundesvergleich wirklich sehen lassen.

Ganz zufrieden zeigte sich die GEW-Landesvorsitzende aber nicht. „Natürlich hätten wir uns die Beförderung für alle betroffenen Lehrerinnen und Lehrer schon zum kommenden Schuljahr gewünscht. Das wäre einfach gerechter gewesen. Schließlich machen diese Kolleginnen und Kollegen die gleiche Arbeit wie alle anderen Lehrerinnen und Lehrer an der Gemeinschaftsschule. Leider konnten wir das aber nicht durchsetzen“, musste Astrid Henke einräumen.

„Unbefriedigend“ sei nach wie vor, dass die Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen nur A 12 erhielten, so die Gewerkschafterin. „Das ist ungerecht und entspricht nicht der Verantwortung, die diese Lehrerinnen und Lehrer für die Bildung unserer Kinder wahrnehmen. Aber dazu lässt sich jetzt nur mit Paulchen Panther sagen: ‚Heute ist nicht alle Tage, wir kommen wieder keine Frage.‘“

 

Die wesentlichen Punkte der Verordnung im Überblick:

  • Noch 2016 soll rund die Hälfte der 2.300 betroffenen LehrerInnen von A 12 nach A 13 aufsteigen.
  • Wer seit 5 Jahren an Gemeinschafts- oder Regionalschulen unterrichtet, soll jetzt befördert werden.
  • Diese Voraussetzung gilt auch für die Beförderungen in den kommenden Jahren.
  • Bis spätestens 2021 erhalten alle jetzt an Gemeinschaftsschulen tätigen GH-LehrerInnen A 13.
  • Geforderte Fortbildungen (30 Stunden) dürfen in drei Jahren nach dem Aufstieg geleistet werden.
  • Die Regelung für LehrerInnen an Grund- u. Gem.schulen mit Einsatz an beiden Teilen wird noch nachverhandelt.