Zum Inhalt springen

Kita-Gesetz

GEW Protest zeigte Wirkung!

Am 12. Dezember hat der schleswig-holsteinische Landtag ein neues Kindertagesstättengesetz beschlossen. Der GEW-Protest und die über 6.000 Unterschriften zeigten Wirkung und sorgten so für Verbesserungen auf der Zielgeraden.

Am 12. Dezember hat der schleswig-holsteinische Landtag ein neues Kindertagesstättengesetz beschlossen. Damit ist ein über zwei Jahre langer Diskussionsprozess beendet. Während dieser zwei Jahre hat die GEW immer wieder ihre große Unzufriedenheit mit den geplanten Änderungen im Gesetz zum Ausdruck gebracht. Denn obwohl die Änderungen in die richtige Richtung gingen, reichten sie aus Sicht der GEW für eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Kitas bei weitem nicht aus.

Vor der entscheidenden Sitzung des Landtags führte die GEW noch eine landesweite Unterschriftenaktion durch, um beim geplanten Kita-Gesetz noch Verbesserungen zu erreichen. In der Anhörung im Sozialausschuss Ende Oktober war nämlich noch einmal deutlich geworden, dass es bei der von der GEW und anderen Organisationen kritisierten Gesetzesfassung bleiben sollte.

Innerhalb von nur drei Wochen hat die GEW über 6.000 Unterschriften gesammelt. 6.000 Unterschriften für mehr Verfügungszeiten für die Erzieherinnen, mehr Leitungsfreistellung sowie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation in den Kindertagesstätten.

Am 9. Dezember 2019, drei Tage vor der entscheidenden Landtagssitzung, überreichte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke die gesammelten Unterschriften an Eka von Kalben, Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die GEW sendete damit noch einmal ein wichtiges Signal für ein besseres Kita-Gesetz! Ein Signal, das nicht ohne Wirkung blieb.

Der GEW-Protest und die Kritik von anderen Organisationen sorgte für Verbesserungen auf der Zielgeraden: Die zuvor geplanten 5 Stunden Verfügungszeiten (pro Woche/pro Gruppe) wurden auf 7,8 Stunden erhöht. Auch bei der Leitungsfreistellung gab es eine Verbesserung. In Einrichtungen mit mehr als 5 Gruppen werden jetzt auch die stellvertretenden Leitungskräfte anteilig freigestellt. In Zukunft müssen pro Gruppe 2,0 Fachkräfte arbeiten.

Trotzdem bleibt festzustellen: Das neue Kita-Gesetz wird den Anforderungen wissenschaftlicher Studien und Erkenntnissen an die Arbeit in Kindertagesstätten nicht gerecht. Die neuen gesetzlichen Regelungen führen zwar zu Verbesserungen in den Kitas, bleiben aber hinter den Erfordernissen zurück, vor allem was die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betrifft. Hier ist nach wie vor noch viel Luft nach oben.

Da mit dem neuen Kita-Gesetz auch eine völlig neue Finanzierung verbunden ist, kann auch jetzt überhaupt noch nicht abgesehen werden, wie sich die einzelnen Änderungen auf die Arbeit in den Kitas auswirken. Deshalb kommt der Evaluation des Kita-Gesetzes eine große Bedeutung zu. Die GEW kritisiert, dass die Gewerkschaften nur sehr unzureichend an der Evaluation beteiligt werden sollen. Die GEW jedenfalls wird unabhängig davon genau hinschauen, welche konkreten Auswirkungen das neue Gesetz für die Beschäftigten hat.

Wir werden auch genau beobachten, wie die einzelnen Kommunen in Zukunft mit den neuen gesetzlichen Mindeststandards umgehen werden. Verschlechterungen werden wir auf keinen Fall akzeptieren.

Weitere Informationen zum Kita-Gesetz und zu der Unterschriftensammlung gibt es hier.

Kontakt
Stephan Esser
Referent für Sozialpädagogische Berufe
Telefon:  0431 5195133