Zum Inhalt springen

Gesetzliche Krankenversicherung

GEW macht sich für pauschale Beihilfe stark

Die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke hat sich gestern, 13.08.2020 in einer Anhörung erneut für die Einführung der pauschalen Beilhilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamt*innen stark gemacht.

Der Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat sich gestern mit dem geplanten Besoldungsstrukturgesetz befasst. Astrid Henke nutzte die Gelegenheit, um deutlich zu machen, dass die Einführung der Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für „frewillig“ gesetzlich krankenversicherte Beamt*innen in in Schleswig-Holstein längst überfällig ist.

Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe würde das Land eine echte Wahlfreiheit für Beamt*innen schaffen. Denn sie würde bei gesetzlich Krankenversicherten im Beamtenverhältnis zu einer deutlichen finanziellen Entlastung führen. Bisher müssen gesetzlich versicherte Beamt*innen den Beitrag zur Krankenversicherung in voller Höhe allein bezahlen. Die Beihilfe läuft dabei nahezu ins Leere.

Die GEW fordert gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dass sich Schleswig-Holstein ein Beispiel an dem sog. Hamburger-Modell nehmen und die pauschale Beihilfe einführen soll. Beamt*innen könnten sich dann zukünftig bei der Wahl der Krankenversicherung zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden. Beamt*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung könnten sich dann dafür entscheiden, vom Dienstherrn eine pauschale Beihilfe grundsätzlich in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages gezahlt zu bekommen.

Gerade angesichts des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst sollte die Landesregierung ihre Verweigerungshaltung aufgeben. Die pauschale Beihilfe stellt aus Sicht der GEW einen Baustein dar, um den öffentlichen Schuldienst in Schleswig-Holstein attraktiver zu machen –insbesondere auch für Quer- und Seiteneinsteiger*innen.

In der Vergangenheit haben sich immer mehr Bundesländer für die Einführung einer pauschalen Beihilfe entschieden, so z.B. Hamburg oder auch Berlin. Hier finden sich die entsprechenden Informationen der GEW Hamburg und der GEW Berlin.