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GEW-Info DaF-Lehrkräfte

Ab Juli gilt ein neues Mindesthonorar in Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen. Was gilt es zu beachten? Die GEW informiert.

Am 12.07. wurde ein „Trägerrundschreiben“ des BAMF veröffentlicht. Demnach gilt:

  • Die Vergütungsgrenze von 35 Euro gilt für alle Trägerzulassungen und Folgezulassungen ab dem 01.07.2016
  • Für bereits zugelassene Integrationskursträger gilt die Vergütungsuntergrenze von 35,00 Euro für alle ab dem 01.07.2016  beginnenden Kursabschnitte. Ein Unterschreiten der Vergütungsgrenze führt zur Reduzierung der Zulassung auf ein Jahr.

In der neuen seit Juli geltenden „berufsbezogenen Deutschsprachförderung“ wurde diese Regelung übernommen. Daraus wird deutlich: Die 35 Euro sind kein Selbstläufer! Wann und wie sie umgesetzt werden, hängt letztlich vom Engagement der Lehrkräfte ab! Der Landesverband der GEW fordert die vollständige Umsetzung ab dem Tag der Geltung und die Anpassung aller Honorare in allen DaF-Kursen auf 35 Euro! Die Höhe des Honorars muss nach fachlichen Kriterien festgelegt werden und darf nicht von Drittmitteln abhängen!

Die neue Regelung lässt eine Reihe von Fragen offen: Was ist mit laufenden Verträgen, die zu einer geringeren Honorarvergütung abgeschlossen wurden? Kann ich solche Verträge kündigen? Wie viel von den 35 Euro bleibt netto am Ende übrig? Erwin Denzler, der GEW-Experte für Honorarverträge vom bayerischen Landesverband der GEW, hat den aktuellen Rechts- und Kenntnisstand für uns in einem GEW-Info DaF/DaZ-Lerhkräfte zusammengefasst. Das Infoschreiben steht rechts im Kasten zum Download bereit.