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GEW: Forderung nach Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte bekräftigt

Angesichts der aktuellen Diskussion bekräftigt die GEW ihre Forderung nach Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für alle Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein. Der Staatsdienst muss gute Einkommen bieten, inklusive Weihnachtsgeld.

Schlichtweg ungerecht
Es ist nach wie vor ungerecht, Lehrerinnen und Lehrer (auch Lehrkräfte an Hochschulen) durch eine beliebig gezogene Einkommensgrenze vom Bezug von Weihnachtsgeld auszuschließen (Ausnahme: Sonderbetrag für Kinder). Mag diese Kürzung im Jahre 2006 noch mit der schlechten finanziellen Lage des Landes vielleicht zu begründen gewesen sein, so ist die Nichtzahlung des Weihnachtsgeldes jetzt angesichts gut gefüllter Landeskassen nicht mehr zu vertreten.
      
Weihnachtsgeld bei Finanzministerin Heinold angesprochen
Wieder und wieder hatte die GEW gemeinsam mit DGB, ver.di, GdP und IG Bau gegenüber den jeweiligen Landesregierungen die Sonderzuwendungen thematisiert. Zuletzt im Oktober bei einem Gespräch mit Finanzministerin Monika Heinold zu Verbesserungen bei der Besoldung.

GEW führt Musterprozesse
Außerdem führt die GEW seit nunmehr rund zehn Jahren für einige Mitglieder Musterprozesse vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht betreffend die Zahlung von Sonderzuwendungen nach der „alten“ Rechtslage von 2006. Ausgang ungewiss.

Info
Bis zum Jahre 2006 zahlte das Land den Beamtinnen und Beamten eine jährliche Sonderzahlung, gemeinhin „Weihnachtsgeld“ genannt. Trotz heftiger gewerkschaftlicher Proteste strich die damalige Große Koalition aus CDU und SPD den meisten Beamtinnen und Beamten diese Sonderzuwendung. Die GEW hatte daraufhin ihre Mitglieder aufgefordert, Anträge auf Zahlung/Weiterzahlung zu stellen.

Weitere Informationen dazu und das aktuelle Antragsformular für die Sonderzuwendung 2017 gibt es hier.