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Digitalpakt

GEW fordert Mindeststandards für Lernen in der digitalen Welt

Die GEW fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung auf, Mindeststandards an Schulen für das Lernen in der digitalen Welt festzulegen. Das sei notwendig, um die Mittel aus dem Digitalpakt sinnvoll und gerecht einzusetzen.

Die GEW Schleswig-Holstein begrüßt die Lockerung des Kooperationsverbotes und die dadurch bereitstehenden Bundesmittel für den Digitalpakt.

Festzustellen ist, dass die digitale Ausstattung der Schulen des Landes Schleswig-Holstein äußerst heterogen ist. Dies führt zu unterschiedlichen Lehr- und Lernbedingungen, aber auch zu einem unterschiedlichen Bedarf an Ausstattung für das Lernen und Lehren unter den Bedingungen der Digitalität.

Das Land und die Schulträger sind in der Pflicht Schulen und Lehrkräfte so auszustatten, dass die Umsetzung der Fachanforderungen an allen Schulen möglich ist. So ist beispielsweise in den Fachanforderungen für Mathematik vom Einsatz digitaler mathematischer Werkzeuge und in den Fachanforderungen für das Fach Deutsch unter anderem von digitalen Präsentationsformen, digitalen Nachschlagewerken und der Untersuchung des Sprachgebrauchs in digitalen Medien die Rede. Die Mittel aus dem Digitalpakt müssen merkbar bei Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ankommen.

Aus Sicht der GEW ist die flächendeckende Ausstattung mit Glasfaser und W-LAN Grundvoraussetzung für weitere Überlegungen. Auch die fachkundige Wartung bzw. die Administration muss in die Hände der Schulträger gegeben werden. Dies ist keine Aufgabe für Lehrkräfte.

Darüber hinaus müssen alle an Schule Beteiligten in die Lage versetzt werden, datenschutzkonform digital kommunizieren zu können. Die GEW hält dafür die Einrichtung von Dienst-Emailadressen, aber auch die Ausstattung mit Dienst-Geräten für erforderlich. Dies beinhaltet auch die Ausstattung mit lizenzierter und geprüfter Software – z.B. Schreib- und Lernprogramme. Darüber hinaus ist es aus Sicht der GEW notwendig Schulungen zum Thema Datenschutz in allen Regionen des Landes anzubieten.

Die GEW fordert die Landesregierung auf, Mindeststandards für das Lernen in der digitalen Welt an Schulen festzulegen. Die GEW hält es für richtig den größten Teil der Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“ den Schulen zur Verfügung zu stellen, die über keine oder eine geringe Ausstattung mit digitalen Medien verfügen, damit diese die Mindeststandards erfüllen können. Aber auch Schulen der Schulträger, die sich schon auf den Weg gemacht haben, um die Schulen gut für das Lernen in der digitalen Welt auszustatten, müssen angemessen berücksichtigt werden, damit sie sich weiterentwickeln können. Die Schulträger dürfen aus ihrer Pflicht zur Ausstattung von Schulen auch über die fünf Jahre hinaus nicht entlassen werden.

Die GEW begrüßt die Idee der Medienentwicklungsplanung der Schulträger. Für eine sinnvolle Verteilung der Mittel sind sowohl die technischen Konzepte der Schulträger (Sicherstellung der Wartung, Ansprechpartner für Schulen, Vernetzung, kompatible Geräte) als auch pädagogische Konzepte der Schulen zum Einsatz digitaler Medien erforderlich. Dabei ist aber auch das Land in der Pflicht. Es müssen ausreichend Fortbildungen für den Umgang mit Hardware und den Einsatz von digitalen Medien im Fach angeboten werden. Insbesondere müssen aber auch Schulen bei der Entwicklung ihrer individuellen Konzepte begleitet, beraten und entlastet werden.

Diese Position wurde vom GEW-Landesvorstand am 9. März 2019 beschlossen.