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GEW-Erfolg jetzt amtlich

Gute Nachricht für rund 1.200 GH-LehrerInnen an Gemeinschaftsschulen, Regionalschulen und Gemeinschaftsschulteilen an Gymnasien: Noch dieses Jahr erhalten sie A 13 (Tarifbeschäftigte E 13).

Am Dienstag, 19.07.2016 hat die Landesregierung die Laufbahnverordnung für Lehrkräfte beschlossen.  Diese Verordnung regelt den Lehramtswechsel für GH-Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen.
Für rund 1.200 betroffene GH-Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen oder Gemeinschaftsschulteilen an Gymnasien oder den wenigen verbliebenen Regionalschulen  heißt das konkret: Noch in diesem Jahr erhalten sie A 13 (Tarifbeschäftigte E 13)! Auch 400 SchulleiterInnen und KonrektorInnen werden befördert. Möglichst bis zum 15.09.2016 sollen die betroffenen KollegInnen einen entsprechenden Antrag auf dem Dienstweg stellen.

Ein klarer Erfolg für die Anstrengungen der GEW! Bisher waren die betroffenen KollegInnen bei der Besoldung an den Gemeinschaftsschulen oder früher an den Gesamtschulen abgehängt. Das ist jetzt vorbei!

Im Anschluss an die Kabinettssitzung stellte Staatssekretär Dirk Loßack auf einer GEW-Veranstaltung im Kieler Gewerkschaftshaus die neue Verordnung vor. Seine klare und unmissverständliche Aussage: „Noch in diesem Jahr werden 1.200 Lehrkräfte und ca. 400 FunktionsstelleninhaberInnen mit einer Ausbildung als GH-Lehrkraft befördert!“

Anschließend beantwortete der Staatsekretär gemeinsam mit MitarbeiterInnen aus dem Bildungsministerium Fragen der anwesenden KollegInnen. Dabei blieb er keine Antworten schuldig.

Die Umsetzung der Beförderungen zum 01.12.2016 stellt für das Bildungsministerium eine große Herausforderung dar. Darum die dringende Bitte: Nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen sollen einen Antrag stellen, die die Bedingungen für die Beförderung erfüllen. 

Also:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung überwiegend im Sekundarstufenbereich arbeiten
und
- bereits fünf Jahre überwiegend im Sekundarstufenbereich gearbeitet haben.

Die Beförderung zum 1.12. ist kein einmaliger Akt. Auch in den kommenden Jahren werden nach und nach die GH-Lehrkräfte, die überwiegend in der Sekundarstufe arbeiten, befördert.

Das sind wichtige Schritte zu mehr Besoldungsgerechtigkeit. Dieses konnte nur durch die Stärke der GEW und das Engagement der Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Um das auch bei anderen Arbeitsbedingungen erreichen zu können, ist es wichtig, dass auch diejenigen Mitglied in der GEW werden, die bisher diesen Schritt noch nicht unternommen haben. Je mehr, desto besser! Das wird auch nötig sein, um auch eine bessere Besoldung für die GrundschullehrerInnen durchzusetzen.