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Erhöhung der Anwärterbezüge richtiger Schritt – A13 und Weihnachtsgeld fehlen

Die GEW begrüßt die Erhöhung der Anwärterbezüge für Lehrkräfte im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. Aber es fehlen zentrale Themen wie A13 für Grundschullehrerinnen oder das Weihnachtsgeld.

Die Erhöhung der Anwärterbezüge für Lehrkräfte um monatlich 60 Euro sieht die GEW als lange überfälligen Schritt an. „Wenn Lehrkräfte in Ausbildung nach einem fünfjährigen Studium die zweite Phase der Ausbildung mit ca. 1.300 Euro bestreiten müssen, schreckt das Interessentinnen ab und entspricht auch in keiner Weise der verantwortungsvollen Tätigkeit der angehenden Lehrerinnen und Lehrer.“, sagte dazu GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke.  Die Erhöhung sei deshalb richtig, reiche aber bei weitem nicht aus. Aus Sicht der GEW müssen in einem ersten Schritt die Anwärterbezüge auf 1.500 Euro monatlich und dann wie für andere Anwärter im öffentlichen Dienst auch auf 50 % der Eingangsbesoldung angehoben werden.

Schwer wiegt, dass aus Sicht der GEW im Entwurf zwei zentrale Themen fehlen. „Wer in Zeiten des Lehrkräftemangels und voller Kassen über die Attraktivität des öffentlichen Dienstes diskutiert, darf über die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für die Beamten und die bessere Besoldung der Grundschullehrerinnen nach A13 nicht schweigen.“, kommentierte Henke. Die Landesregierung müsse hier dringend nachbessern. Die GEW erwarte, dass die Jamaika-Koalition zügig einen Gesetzentwurf zu der von ihr geplanten Besoldungserhöhung für Grundschullehrerinnen einbringe und den Zeitplan dafür deutlich verkürze. „Wenn wir schnell etwas für die Attraktivität und gegen den Lehrkräftemangel erreichen wollen, dann müssen die Regierungsparteien jetzt handeln und dürfen die Lehrkräfte an Grundschulen nicht bis 2026 vertrösten“, führte Henke aus.