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Beihilfe

CDU blockiert pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt*innen

In Schleswig-Holstein wird es zunächst weiterhin keine pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt*innen geben. Die CDU blockiert Lösung im Finanzausschuss des Landtages.

In Schleswig-Holstein wird es zunächst weiterhin keine pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt*innen geben. Bemerkenswert: GRÜNE und FDP distanzierten sich im Finanzausschuss öffentlich von ihrem Koalitionspartner CDU. Nur die Koalitionsdisziplin hinderte sie daran, auf der Sitzung des Finanzausschusses am 9. September 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen. Aus der von DGB und GEW schon seit langem geforderten Wahlfreiheit für Beamt*innen bei der Krankenversicherung wird damit erst einmal nichts. 

Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Bezirk Nord, kritisierte Das Verhalten der Christdemokrat*innen in einer Presseerklärung scharf: „Mit der Ablehnung hat Jamaika eine große Chance vergeben, das Berufsbeamtentum in Schleswig-Holstein attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen. Sowohl die Grünen als auch die FDP hatten ihre Unterstützung signalisiert. Zusammen mit der SPD und dem SSW wäre eine breite parlamentarische Mehrheit möglich gewesen, wenn sich nicht die CDU-Fraktion den guten Argumenten verweigert hätte. Die Blockadepolitik der CDU-Fraktion zugunsten der privaten Krankenversicherungen ist absolut unverständlich. Sie schadet dem Land insbesondere im Wettbewerb um Lehrkräfte, Wissenschaftler und Menschen, die nach einem Berufsleben in der freien Wirtschaft eine Verbeamtung anstreben. Für diese Menschen ist eine Verbeamtung in Hamburg nun in vielen Fällen die bessere Alternative.“ 

Der Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, dass neue Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden und auf den klassischen Beihilfeanspruch verzichten, dafür vom Dienstherrn eine pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages erhalten. Alternativ ist eine Entscheidung nach wie vor für das klassische Modell aus der Beihilfe und einer ergänzenden Versicherung in der privaten Krankenkasse (PKV) möglich. Beamtinnen und Beamte, die sich bisher in Schleswig-Holstein alternativ zum Bezug von Beihilfeleistungen freiwillig in der GKV versichern, haben aktuell sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmerbeitrag selbst zu tragen. Sie erhalten hierzu keinen Zuschuss des Dienstherren. Dies würde sich mit dem Gesetzentwurf ändern.  

Schlüter weiter: „Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe wäre eine wirkliche Wahlmöglichkeit für die neuen Beamtinnen und Beamten zwischen der GKV und dem bisherigen System verbunden. Sowohl die GKV als auch die PKV müssten sich dem Wettbewerb stellen.“ 

Bisher haben die fünf Bundesländer Hamburg, Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg entsprechende Regelungen geschaffen. Der DGB geht davon aus, dass die pauschale Beihilfe vor allem für lebensältere Neuverbeamtete, Menschen mit Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie dauerhaft in Teilzeit beschäftigte Beamtinnen und Beamte interessant sein wird. Insbesondere gegenüber diesen Zielgruppen würde mit einer derartigen Regelung auch die Attraktivität des Berufsbeamtentums gestärkt werden.