
3 Millionen Euro stellt das Land für die Erstattung von Stornokosten durch abgesagte Klassenfahrten nun bereit. Diese Mittel sind ausdrücklich als freiwillige Leistung benannt. Die Eltern müssen bei der Beantragung erklären, dass die Kosten für sie eine besondere Härte bedeuten. Im Bildungsausschuss hat die Ministerin erklärt, dass das Geld für alle Fahrten auskömmlich wäre. Allerdings liegt die Abwicklung als zusätzliche Aufgabe bei den Klassenlehrkräften. Sie müssen erklären, dass die Stornokosten berechtigt sind, keine andere Kostenübernahme möglich ist und alle Hebel zur Kostenminderung umgelegt wurden.
Bis zum 14. August müssen alle Formulare zusammengestellt und gemeinsam mit den Anträgen bzw. Erklärungen aller Eltern beim Bildungsministerium eingereicht werden.Wenn die Stornokosten noch nicht gezahlt wurden, überweist das Ministerium direkt an die Veranstalter – allerdings ist es in vielen Fällen sicher nicht gelungen, die Veranstalter solange hinzuhalten. Hier sollen die Kosten über die Klassenfahrtskonten rückerstattet werden.
Obwohl der Verwaltungsaufwand nach wie vor zu großen Teilen bei den Lehrkräften abgeladen wird, ist es positiv, dass endlich klare Regelungen vorliegen. Es bleibt die Forderung nach einer schnellen Abwicklung und Auszahlung der Gelder, wenn die Anträge im Ministerium eingereicht sind.
Die Vorgaben für Klassenfahrten im neuen Schuljahr sind aus Sicht der GEW zu unklar:
Diese Vorgaben lassen viel zu viele Fragen offen! Sie sind geprägt vom Wunsch nach Normalität. Die Lehrkräfte sollen nun dafür sorgen, dass keine neuen Forderungen an das Land gestellt werden können. Das hört sich nach der Quadratur des Kreises an. Klar ist nur folgende Ansage:
Für viele Kolleg*innen gibt es wohl wieder eine Hängepartie, es sei denn man hat sich bereits für die frühzeitige Absage entschieden. Die Regelungen des Bildungsministerium finden sich hier. Für besondere Fragen im Einzelfall könnt ihr euch direkt an das Bildungsministerium unter corona@bimi.landsh.de wenden.