
Diese Dienstvereinbarung regelt zunächst den Umgang mit dem Schulportal und der ab 1. April 2021 verbindlichen dienstlichen E-Mailadresse. Weitere gesonderte Dienstvereinbarungen folgen zum Lernmanagementsystem (LMS – zurzeit itsLearning), Videokonferenzdienst, eine einheitliche WLAN-Anmeldung sowie bestehender Dienste.
Was steht drin:
Bisherige dienstliche E-Mailadressen können bis zum 31. März 2021 verwendet werden. In diesem Zeitraum kann aber auch auf das Schulportal und die Bimi E-Mailadresse umgestellt werden. Allerdings erfüllt in dieser Zeit das E-Mailpostfach des Bimi noch nicht den Schutzbedarf hoch, da der 2. Faktor für die Anmeldung noch nicht zur Verfügung steht. Wenn also schon eigene dienstliche E-Mailadressen an der Schule eingeführt wurden, können diese genauso gut weiter verwendet werden.
Wir freuen uns, dass damit endlich der Startschuss erfolgt ist um das digitale Arbeiten von Lehrkräfte in Schleswig-Holstein zu erleichtern. Fragen zur DV beantworten gerne die GEW Kolleg*innen im HPR(L).