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Besoldung

Manch richtige Maßnahme, aber noch viele offene Fragen

Finanzministerin Monika Heinold hat am 06.08.2021 Pläne der Landesregierung zur Besoldung vorgestellt. Manche Forderung wurde aufgegriffen, aber leider nicht der Wegfall des Selbstbehalts für Lehrer*innen bei der Beihilfe sowie das „Weihnachtsgeld“.

Finanzministerin Monika Heinold (Bündnis 90/ Die Grünen) hat am Freitag, 6. August 2021 Pläne der Landesregierung zur Besoldungsgesetzgebung vorgestellt. Manche Gewerkschaftsforderung wurde aufgegriffen. Aus Sicht der GEW fehlen: der Wegfall des Selbstbehalts für Lehrer*innen bei der Beihilfe sowie der Mut, das heiße Eisen „Weihnachtsgeld“ anzupacken. Hier will die Landesregierung lieber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Der stellvertretende Vorsitzende des DGB Bezirk Nord, Ingo Schlüter sagte zu den Plänen der Landesregierung:
„Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten muss auch in schwierigen Zeiten attraktiv und verfassungskonform sein. Die heutige Ankündigung der Finanzministerin zur Besoldungsgesetzgebung stellt hier einen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings sind aus Sicht des DGB noch viele Fragen offen. Dies betrifft insbesondere die Frage des Einbezugs des Familieneinkommens bei der Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien. Der DGB wird deshalb zu dem angekündigten Gesetzesentwurf einen kritischen Dialog mit der Landesregierung führen und dabei auch weitergehende Forderungen, insbesondere im Bereich der Beihilfe, einbringen.“

Positiv bewertete der DGB, dass die Landesregierung Regelungen zur amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Familien, Maßnahmen aus dem Besoldungsstrukturpaket und die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des kommenden Tarifabschlusses noch vor der Landtagswahl im Mai 2022 umsetzen möchte. Damit würde die Landesregierung ihre gegenüber den Gewerkschaften gemachten Zusagen einhalten. Auch die Maßnahmen zur Stärkung der unteren Besoldungsgruppen und die Ankündigung einer Dynamisierung der Zulagen finden die Zustimmung des DGB. Offen ist für den DGB jedoch, ob der angekündigte Gesetzesentwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen ausreichend entsprechen wird. Hier behält sich der DGB auch eine gerichtliche Überprüfung vor.