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Lernmittelfreiheit nur auf dem Papier

Am Freitag dieser Woche (14.10.2016) diskutiert der Landtag über den Bericht der Landesregierung über die Lernmittelfreiheit. Dessen Aussage hat es in sich.

Knapp 1.000 Euro geben Eltern pro Schuljahr für schulische Ausstattung, Bücher, Verbrauchsmaterial, Sportkleidung, Unternehmungen wie Ausflüge, Versorgung (Schulessen) und Nachhilfe aus. 

Der Bericht basiert auf einer aktuellen Studie des Kieler Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik. Eindeutiges Fazit: „Insgesamt verdeutlichen diese Befunde die Notwendigkeit, geeignete finanzielle Unterstützungsangebote, insbesondere für Eltern mit keinem/geringem Einkommen zu schaffen. So übersteigen beispielsweise bereits die durchschnittlichen Ausgaben für Bücher und Verbrauchsmaterial die Zuwendungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, sodass der Schulbesuch des Kindes für viele Familien zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden kann.“

Für die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke schreit der Bericht geradezu nach Konsequenzen, um der gesellschaftlichen Spaltung zwischen Schulkindern aus armen und reichen Familien entgegenzuwirken. „Aus der Lernmittelfreiheit auf dem Papier muss eine tatsächliche Lernmittelfreiheit werden. Wir beobachten in den Schulen Tag für Tag, dass Kinder und Jugendliche ausgegrenzt werden, weil sich ihre Eltern die erforderlichen Ausgaben nicht leisten können. Einmal fehlt es an Buntstiften, ein anderes Mal am notwendigen Geld für Arbeitsbücher. Allzu oft wird dann notgedrungen sogar am warmen Mittagessen gespart. Das ist eine unerträgliche Situation“, sagte die Gewerkschafterin am Dienstag, 11.10.2016 in Kiel.

Sie verwies darauf, dass der Bericht auf eine gemeinsame Initiative von GEW und Kinderschutzbund zurückgeht. „Wir finden es gut, dass der Landtag sich mit diesem Thema befasst. Aber mit einer Diskussion allein ist es sei nicht getan. Das Schulgesetz muss so geändert werden, dass wenigstens Arbeitsbücher, die in immer mehr Fächern benötigt werden, Lektüreschriften und Kopien unter die Lernmittelfreiheit fallen. Chancengleichheit darf nicht immer wieder am Portemonnaie der Eltern scheitern.“ 

An den Bundesgesetzgeber appellierte Astrid Henke, die Mittel für das Schulbasispaket des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) umgehend auf die tatsächlich erforderlichen Ausgaben anzuheben. Gegenwärtig sieht das Paket grundsätzlich einen Betrag von 70 Euro für das erste und 30 Euro für das zweite Schulhalbjahr vor.

Kontakt
Bernd Schauer
Geschäftsführer
Telefon:  0431 5195155