Werden die Kinder älter, wird es kaum besser: Von den Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 18 Jahren können nur rund zwei Drittel schwimmen. Zahlen für Schleswig-Holstein kennen wir nicht. Sie dürften aber kaum besser ausfallen.
Für Abhilfe wollen nun DLRG, Kinderschutzbund und RSH sorgen. Die gemeinsame Initiative „Schleswig-Holstein lernt schwimmen!“ soll Spenden locker machen, um Grundschulkindern die Teilnahme an Schwimmkursen zu ermöglichen. Keine schlechte Idee, solange Kommunen und Bildungsministerium als staatliche Institutionen anscheinend immer weniger in der Lage sind, Schwimmunterricht in den Schulen durchzuführen.
Direkten Schwimmunterricht sieht der Lehrplan für die Grundschule in Schleswig-Holstein offiziell nicht vor. Trotzdem findet er aber an einer Reihe von Schulen statt. Laut Lehrplan sollen die Kinder lernen, „sich im und auf dem Wasser zu bewegen“. Tun sie aber nicht, jedenfalls nicht annähernd flächendeckend. Oft existiert kein Schwimmbad in der Nähe, schrecken die hohen Kosten für den Schwimmbadbesuch oder ist der organisatorische Aufwand einfach zu groß. Bisweilen mangelt es auch an ausgebildeten LehrerInnen mit der Lehrbefugnis für den Schwimmunterricht. Darüber hinaus weigern sich manche Städte und Gemeinden, die Kosten für Busfahrten und Eintritt zu übernehmen.
In den Klassen 5 und 6 sind Ziele des Schwimmunterrichts schwerpunktmäßig: „Sicheres Bewegen im Wasser, unter Wasser und beim Springen. Die Jugendlichen üben Schwimmtechniken und messen sich in ihren Leistungen. Wichtige Bestandteile sind auch das Lernen von Regeln und Rettungsmaßnahmen und die Vermittlung der Bereitschaft, für andere Verantwortung zu übernehmen.“
Dass sich diese Ziele ohne Wasser schwerlich verwirklichen lassen, hat das Bildungsministerium schon lange erkannt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 18/140) der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) aus dem Jahre 2012“ heißt es u.a.: „Die Umsetzung der Lehrplanvorgaben ist abhängig vom örtlichen Angebot an Hallen und Freibädern. Wo Schwimmhallen geschlossen worden sind und keine Freibäder zur Verfügung stehen, muss auf Bustransporte zur nächstgelegenen Schwimmmöglichkeit zurückgegriffen werden. Die Einhaltung der Lehrplanvorgaben ist daher abhängig von der Situation vor Ort bzw. der Bereitschaft der Schulträger, ggf. Bustransporte zu finanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Schulen ihrem Auftrag, den Jugendlichen „Wassersicherheit“ zu geben, grundsätzlich nachkommen.“ Ob und in welchem Umfang im Schuljahr 2011/2012 Schwimmunterricht tatsächlich stattgefunden hat, weiß das Bildungsministerium jedoch nicht, denn „die Daten werden nicht erhoben“.