Zum Inhalt springen

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Die Mitglieder der GEW erhalten Rechtsschutz, wenn die Voraussetzungen der Rechtsschutzrichtlinie erfüllt sind. Der Rechtsschutz ist subsidiär. Hat jemand zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung, muss diese zuerst in Anspruch genommen werden. Für den GEW-Rechtsschutz ist ein Antrag erforderlich, über den die GEW entscheidet. Wichtig ist dafür, dass das Mitglied den korrekten Mitgliedsbeitrag zahlt.

Wie der weitere Rechtsschutz gestaltet wird, wird die GEW entscheiden, wenn Widersprüche eingelegt und abgelehnt wurden. Die GEW berät sich mit dem DGB und der DGB Rechtsschutz GmbH, der das gesamte Verfahren begleitet. Für externe Rechtsanwält*innen wird von der GEW in keinem Fall Rechtsschutz gewährt werden. Solche Verfahren werden auch von der GEW nicht betreut.

Bitte beachte:

  • Für den Rechtsschutz der GEW gibt es anders als bei Versicherungen keine Karenzzeit. Er beginnt sofort mit der Mitgliedschaft; greift aber nicht für Sachverhalte, die vor dem Eintritt in die GEW liegen. Wir begleiten also nur Anträge von Kolleg*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung GEW-Mitglied sind und uns den Antrag und die erforderlichen Unterlagen umgehend zusenden. Über jeden Rechtsschutzantrag wird einzeln je nach Erfolgsaussicht zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
  • Sollte es entgegen unserer Erwartung und den Aussagen der Finanzministerin doch eine Vereinbarung mit dem Land über das Verfahren geben:  Die GEW würde dann mit einzelnen Kolleg*innen Musterverfahren verabreden.
  • Klageverfahren sind kostenpflichtig. Für bewilligte Rechtsschutzanträge wird die GEW die Kosten hierfür übernehmen. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich. Eine Zusage für die Kostenübernahme für mögliche Klageverfahren können wir zum derzeitigen Zeitpunkt und Verfahrensstand noch nicht geben.