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Debatte über Erzieherinnenausbildung

GEW warnt vor Deprofessionalisierung

Aus Sicht der GEW Schleswig-Holstein ist eine Dualisierung der ErzieherInnenausbildung nicht geeignet, den bestehenden Fachkräftemangel zu beheben. Darüber hinaus warnt die GEW vor einer Deprofessionalisierung des ErzieherInnenberufs.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung existiert ein enormer Personalmangel, der sich in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen wird. Um diesem Fachkräftemangel zu begegnen, mehren sich bundesweit die Rufe nach einer Veränderung der ErzieherInnenausbildung. Mehrere Bundesländer haben sich bereits auf den Weg gemacht, die ErzieherInnenausbildung umzugestalten oder haben entsprechende Initiativen angekündigt. Auch in Schleswig-Holstein wird diese Diskussion verstärkt geführt. Hier fällt häufig der Begriff einer sog. Dualisierung.

Aus Sicht der GEW ist jedoch eine Veränderung / Dualisierung  der bestehenden ErzieherInnenausbildung nicht geeignet, den bestehenden Fachkräftemangel zu beheben. Um das Problem des Fachkräftemangels zu beheben, fordert die GEW vielmehr:

Erhöhung der Attraktivität des Berufes der ErzieherIn durch verbesserte Arbeitsbedingungen:

  • Senkung der Arbeitsbelastungen, (verbesserte Fachkraft-Kind-Relation, Berücksichtigung der mittelbaren Arbeitszeit, Anrechnung von Ausfallzeiten, Freistellung von Leitungskräften, Anerkennung der Anleitungstätigkeiten von PraktikantInnen),
  • Verbesserung des Gesundheitsschutzes ,
  • deutlich verbesserte Bezahlung von ErzieherInnen.

Außerdem fordert die GEW:

  • eine genaue Bedarfsanalyse hinsichtlich der benötigten Fachkräfte in den Bereichen Krippe, Kita, Hort, betreuten Grundschulen, Heimerziehung,
  • eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an den bestehenden Fachschulen für Sozialpädagogik um junge Menschen auszubilden,
  • ein Sofortprogramm zur „Rückholung“ von bereits ausgebildeten Fachkräften in den Beruf.

Für die Diskussion über eine Reform der ErzieherInnenausbildung bekräftigt die GEW folgende Positionen:

  • Die GEW lehnt eine Deregulierung und Deprofessionalisierung  im Sozial- und Erziehungsdienst durch eine Dualisierung der Ausbildung ab und wehrt sich entschieden gegen Versuche, dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung durch geringer qualifiziertes Personal zu begegnen.
  • Der Fachkräftemangel in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe darf nicht zur Einführung neuer Berufsbilder oder Ausbildungen unterhalb des Niveaus der staatlich anerkannten ErzieherInnen genutzt werden. Dies widerspricht  auch der langjährigen Forderung der GEW und den Empfehlungen der Wissenschaft und Fachwelt, die Ausbildung eher zu akademisieren.
  • Mögliche Veränderungen der ErzieherInnenausbildung dürfen nicht  zu einem anderen Abschluss als den der staatl. anerkannten ErzieherIn führen. Ansonsten wäre eine schlechtere Eingruppierung in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und anderer tarifgebundener Arbeitgeber die Folge.
  • Eine reformierte ErzieherInnenausbildung muss auch in Zukunft bundesweite Ausbildungsstandards berücksichtigen und dadurch eine bundesweite bzw. europaweite Anerkennung des Abschlusses beinhalten.
  • Die Vorgaben der ständigen Konferenz der Kultusministerinnen zur Ausbildung an Fachschulen in der gegenwärtigen Form müssen vollständig eingehalten werden. Die Anteile von Theorie und Praxis müssen mindestens 2.400 Stunden Fachunterricht zu 1.200 Praxisstunden betragen. Dabei sind die  angegebenen Praxisstunden in der Stundentafel der Fachschulen als Zeitstunden à 60 Minuten zu bewerten.
  • Eine reformierte ErzieherInnenausbildung muss auch in Zukunft zu einem „Vollberuf“ führen. „Sackgassenberufe“ wie z.B. „Fachkraft für Kindertagesstätten“  oder „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- 10- Jährige“ lehnt die GEW ab.
  • Auch bei einer reformierten ErzieherInnenausbildung dürfen Auszubildende nicht auf den Personalschlüssel gemäß Kindertagesstättenverordnung angerechnet werden.
  • Die Attraktivität der ErzieherInnenausbildung sollte durch eine unkomplizierte Finanzierung der vollzeitschulischen Ausbildung durch die Bundesausbildungsförderung bzw. durch die Aufstiegsfortbildungsförderung gesteigert werden. Hierbei ist insbesondere die Senkung des Kreditanteils durch die Erhöhung der vollen Unterstützungsbeiträge zu nennen. Die staatliche Ausbildungsfinanzierung hat sich dabei an die qualitativen und quantitativen Vorgaben der vollzeitschulischen Weiterbildung zur ErzieherIn an Fachschulen anzupassen.
  • Die Ausbildung zu Sozialpädagogische AssistentInnen an Vollzeit–Berufsfachschulen mit staatlicher Prüfung und dementsprechender stattlicher Anerkennung stellt die unterste Mindestanforderung  für Beschäftigte in Kindertagesstätten dar. Die Weiterbildung dieser einschlägig beruflich vorgebildeten Fachkräfte wird auch in Zukunft weiterhin an Fachschulen für Sozialpädagogik durchgeführt.

Beschluss des GEW-Landesvorstands vom 12.12.2017