Amtsangemessene Alimentation
GEW informiert über Erfolgsaussichten von Widersprüchen
Das Land verschickt derzeit die Ablehnungsbescheide zu den Anträgen auf eine amtsangemessene Alimentation. Hier finden sich alle aktuellen Informationen und Hinweise für GEW-Mitglieder zum Umgang mit den Bescheiden.
Betroffen davon sind alle Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben.
Ob eine verfassungsgemäße Alimentation 2023 sichergestellt wurde und in Zukunft sichergestellt wird, bleibt leider trotz der von der Landesregierung beschlossenen Sonderzahlungen (3.000 € Inflationsausgleichsprämie) und Besoldungssteigerungen im November 2024 (200 € + 5,5 %) und anderen Maßnahmen unklar.
Grund dafür ist der neue sogenannte Familienergänzungszuschlag, bei dem das Partnereinkommen berücksichtigt wird und dessen Verfassungsmäßigkeit in Frage steht. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Familienergänzungszuschlag zu einer nicht verfassungsgemäßen Alimentation führt ist allerdings für die unteren Besoldungsgruppen wie A6, A7, A 8 und A 9 höher (nähere Informationen im Musterschreiben DGB „Umgang mit Ablehnungsbescheiden amtsangemessene Alimentation, Stand Hamburg 22.10.2024).
Unsere politische Aktion im letzten Jahr, in der wir euch aufgerufen haben, Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen, war sehr erfolgreich. Nur durch die Antragsflut konnten wir erreichen, dass die Besoldung gestiegen ist.
Aufgrund der Besoldungsgruppen der GEW Mitglieder (A10 aufsteigend) sind die Erfolgsaussichten von Widersprüchen gegen diese Ablehnungsbescheide begrenzt. Wer sich aber auch für das Jahr 2023 eventuelle Ansprüche sichern will, muss fristgerecht Widerspruch einlegen. Einen Musterwiderspruch stellen wir unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Es liegt an dir zu entscheiden, ob du die gesetzlich gewährte Besoldung 2023 als ausreichend erachtest oder ob sie evident unzureichend war, um einen amtsangemessenen Lebenszuschnitt für dich und deine Familie zu ermöglichen.
Es ergeht voraussichtlich ein belastender Widerspruchsbescheid. Ob der Antrag auf amtsangemessene Alimentation anschließend im Klagewege verfolgt wird, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Sollte der Verfahrensabschnitt „Klage“ eingeleitet werden, entstehen Kosten.
Wer Widerspruch einlegt, wahrt erstmal eventuelle Ansprüche auf Nachzahlungen für das Jahr 2023. Wer keinen Antrag gestellt hat, beziehungsweise diesen nicht weiterverfolgt, würde gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt einer gesetzlichen Neuregelung profitieren.
Davon unbenommen werden wir weiterhin einzelne Verfahren für GEW-Mitglieder in dieser Frage führen und somit eine juristische Klärung herbeiführen. Betroffen davon sind GEW-Mitglieder mit zwei und mehr Kindern, die derzeit aufgrund eines Partnereinkommens keinen Familienergänzungszuschlag bekommen. Hiervon betroffene GEW-Mitglieder sollten sich bei Erhalt eines belastenden Widerspruchsbescheides an die GEW-Geschäftsstelle/Rechtsschutz wenden.
Für GEW-Mitglieder haben wir ein ausführliches FAQ erstellt, dies findet ihr nach Anmeldung im Mitgliederbereich: www.gew-sh.de/mitgliederbereich Hier findet sich auch der Musterwiderspruch.
Alle Informationen zum Hintergrund der amtsangemessenen Alimentation, finden sich hier