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Schulöffnungen

GEW-Eckpunkte: Schritt für Schritt statt Holter die Polter!

Bei der Öffnung von Schulen muss die Gesundheit der Beschäftigten, der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle stehen. Welche Punkte jetzt wichtig sind, haben wir in einem Eckpunktepapier zusammengestellt und an das Bildungsministerium geleitet.

Das Coronavirus breitet sich aus. Der beste Schutz: Regelmäßig und gründlich die Hände waschen. (Foto: colourbox.de)

Eine schrittweise Öffnung der Schulen ist der richtige Weg. Keinesfalls darf diese zu Lasten der Gesundheit gehen. An den Schulen herrschen sehr verschiedene Bedingungen. Deshalb muss das Bildungsministerium die Wege der Schulen für das jeweils Machbare mittragen und unterstützen. Eine Ausweitung der Unterrichtszeiten auf Samstage und Ferien lehnt die GEW ab. Wir haben uns mit unserem Eckpunktepapier am Samstag direkt an Bildungsministerin Karin Prien gewandt.

Voraussetzung für die Öffnung der Bildungseinrichtungen innerhalb der Corona-Pandemie ist, dass der Gesundheitsschutz und die Hygieneanforderungen an der jeweiligen Schule umgesetzt werden können. Dazu gehören: Abstandsregelungen, Ausstattung der Schulen mit Hygiene-  und Desinfektionsmitteln, Masken für Beschäftigte, funktionierende Sanitäreinrichtungen und erweiterte Reinigungsmaßnahmen. Wir erwarten, dass keine Angehörige von Risikogruppen und Beschäftigte im Alter von über 60 Jahren im Präsenzunterricht eingesetzt werden, ebenso wenig Personen, die sich einen Haushalt mit Risikopersonen teilen.

Zusätzlich zu diesen grundlegende Begebenheiten fordern wir:

  • Der Unterricht wird stufenweise/klassenstufenweise wiederaufgenommen. Die Schulen sollten hier ein Höchstmaß an Entscheidungsspielraum bekommen, welche Modelle vor Ort umgesetzt werden.  
  • Der stufenweise Unterricht wird erst nach den Prüfungen aufgenommen. Unter keinen Umständen darf es eine Gleichzeitigkeit von aufwendig umzusetzenden Prüfungen und Unterricht geben. An Mischsystemen wie z.B. Grund- und Gemeinschaftsschulen bedeutet dies, dass der Unterricht an Prüfungstagen ausgesetzt werden muss.
  • Der Unterricht für Schüler*innen erfolgt bis auf weiteres umschichtig in halben Lerngruppen (i. d. R. max. 10 Schüler*innen). Wenn die Klassenräume zu klein sind oder die Gruppen zu groß sind, muss auch in drei Gruppen aufgeteilt werden, um die Vorgaben und Anforderungen an den Infektionsschutz umzusetzen.
  • Ziel ist es, dass alle Schüler*innen vor den Sommerferien auch Präsenzunterricht in der Schule bekommen und Aufgaben für den / die Tage zuhause haben. (Ausnahmen sind u.U. aufgrund der besonderen Bedingungen erforderlich für Förderzentren und berufsbildende Schulen.)
  • Ergänzend können in bestimmten Fächern in der Übergangsphase der (digitale) Fernunterricht und das klassische Lernen vor Ort erstmal parallel laufen. Deshalb ist umgehend eine bessere digitale Ausstattung umzusetzen. Die Schulen benötigen dringend Leihgeräte, die bei Bedarf ausgegeben werden.
  • Lernplattformen müssen ausgebaut werden und Lehrkräfte bei der Einrichtung / Anwendung digitaler Formate unterstützt werden. Dienst-E-Mail-Anschriften für Lehrkräfte sind umgehend bereit zu stellen.
  • Für Klassen, die noch keinen Präsenzunterricht haben, halten wir einmal wöchentlich  Gespräche ggf. als „Sprechstunde“ persönlich in der Schule oder notfalls telefonisch für erforderlich, um den Kontakt zu allen Schüler*innen zu halten. Dabei sollten auch besondere Hilfsangebote für Schüler*innen eingeplant werden, die zuhause weniger unterstützt werden können.  
  • Sitzenbleiben/Schrägversetzen zum Ende des Schuljahres oder Verwarnungen für Schüler*innen mit der Folge des Zurücktretens zum 1.2. sollte ausgesetzt werden. Das Zurücktreten auf eigenen Wunsch des/der Schüler*in soll möglich sein.
  • Die Benotung von Homeoffice-Aufgaben sollte nicht erfolgen, bzw. nur als Positivleistung.
  • Der Personalrat ist umfassend an den Maßnahmen in der Schule zu beteiligen.

Das Eckpunktepapier findet sich in der Servicebox zum Download.