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Schulöffnungen

Förderzentren nicht vergessen!

Die Coronakrise stellt Förderzentren für Geistige und körperlich-motorische Entwicklung vor besondere Herausforderungen. Die empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen können nicht eingehalten werden.

Gleichzeitig erfordert der individuelle Unterstützungs- oder Pflegebedarf regelmäßig ein Unterschreiten von empfohlenen Abständen. Die nun avisierte Schulöffnung ist vor diesem Hintergrund für unsere Schülergruppe gesondert zu betrachten. Einfach alle Schüler, deren Eltern nicht in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, zu Hause zu lassen - wie andere Bundesländer es praktizieren - ist für die GEW Schleswig-Holstein keine Lösung.

Auch diese Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung!

Die GEW setzt sich dafür ein, die Schulen dabei zu unterstützen, individuelle Lösungen für ihre Schülerschaft zu finden. Von einer starren Klassenregelung muss hier abgewichen werden, da immer der individuelle Bedarf im Vordergrund steht. Vorrangig sollten Kinder und Jugendliche wieder den Präsenzunterricht besuchen, die mit wenig Unterstützung in der Lage sind, sich an einfache Hygieneregeln zu halten. Dies trifft möglichweise vorerst auf Schüler*innen im Werkstufenbereich zu.

Für Schüler*innen, die über einen längeren Zeitraum die Schule nicht besuchen können, müssen andere Formen des Lernens gefunden werden. Das Versorgen mit analogen und/oder digitalen Lernangeboten reicht nicht aus, um diese Kinder und Jugendlichen im Kontakt mit der Schule zu halten. Auch telefonieren oder Videochat ist oftmals nicht möglich. Hier spricht sich die GEW für die Möglichkeit aus, diese Schüler*innen im häuslichen Kontext – wenn möglich draußen – zu besuchen. Hierfür sind Dienstreisegenehmigungen zu gewähren und Fahrkosten zu erstatten.

Auf keinen Fall darf bei diesen Überlegungen der Gesundheitsschutz der Kolleg*innen vergessen werden. Die GEW Schleswig-Holstein fordert eine Ausstattung der FöZen GE und kmE mit den Träger schützenden Atemmasken, die im Nahkontakt getragen werden können. Darüber hinaus sollen Kolleg*innen, die der vom RKI benannten Risikogruppe angehören, nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Das gleiche gilt, wenn eine dem Haushalt angehörende Person (Partner, Kinder, im Haushalt lebende Eltern o.ä.) der Risikogruppe angehört.