Besoldungsstrukturgesetz Schleswig-Holstein
Finanzministerin Heinold stellt Eckpunkte vor
Die Finanzministerin Monika Heinold hat heute, 12.06.2019 die Eckpunkte für das geplante Besoldungsstrukturgesetz vorgestellt. Trotz einiger Schritte in die richtige Richtung fehlen die zentralen Anliegen der Gewerkschaften.
Mit der geplanten Anhebung der Grundgehälter in den ersten Erfahrungsstufen wird die Attraktivität der Besoldung für neue Beamtinnen und Beamte deutlich gestärkt. Gleichzeitig wird das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Auch die zusätzliche Steigerung der Besoldung und Versorgung um 1,0 Prozent von 2021 bis 2024 ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Insgesamt bleiben die bisherigen Vorstellungen der Landesregierung jedoch deutlich hinter den Forderungen und Erwartungen der GEW und des DGB zurück. Keine der Kernforderungen des DGB an ein Besoldungsstrukturgesetz wurde umgesetzt. Es gibt keine Bewegung beim Weihnachtsgeld. Die Themen Beihilfe und Heilfürsorge bleiben außen vor. Kritisch zu bewerten ist auch, dass die meisten Verbesserungen erst ab 2021 greifen sollen. Die als Kompensation in 2020 vorgesehene Einmalzahlung von 100 Euro sollen nur die aktiven Beamtinnen und Beamten bekommen.
Die GEW wird die Vorschläge des Finanzministeriums zeitnah beraten.