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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Beim Beamtenstreikrecht geht es auch um einen Fall aus Schleswig-Holstein

Für die GEW ist der heutige 1. März 2023 ein wichtiger Tag. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verhandelt über das Beamtenstreikverbot. Es geht auch um eine GEW-Kollegin aus Schleswig-Holstein.

Für die GEW Schleswig-Holstein ist der heutige 1. März 2023 ein wichtiger Tag. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verhandelt über das Beamtenstreikverbot. Dabei geht es auch um die Beschwerde einer GEW-Kollegin aus Schleswig-Holstein. Sie wird bei ihrer Beschwerde durch die GEW unterstützt.
Gemeinsam mit rund 2.000 verbeamteten Lehrkräften hatte die Grundschullehrerin im Jahr 2010 als Beamtin an einem Warnstreik gegen eine Pflichtstundenerhöhung teilgenommen. Dafür sprach das damals FDP-geführte Bildungsministerium ihr mit Hinweis auf die „hergebrachten Grundsätze des Beamtentums“ einen disziplinarischen Verweis aus.  
Die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke beobachtet in Straßburg gespannt die Verhandlung: „Das Streikrecht ist ein elementares Grundrecht. Kein anderes demokratisches Land verbietet Streiks unabhängig von der Tätigkeit. Es muss auch in Deutschland für Lehrkräfte möglich sein, für bessere Arbeitsbedingungen oder Gehaltserhöhungen zu kämpfen – wenn nötig mit dem letzten Mittel der Gewerkschaften: dem Streik.“
Es gebe keinen Grund den Beamtinnen und Beamten das Streikrecht vorzuenthalten, so Astrid Henke. Verbeamtete Lehrkräfte müssten die Chance haben, mit der Landesregierung auf Augenhöhe über die Arbeitsbedingungen in den Schulen und die Gehälter zu verhandeln. Konkret gehe es um das Recht, sich mit dem Mittel des Arbeitskampfes gegen Arbeitszeiterhöhungen zur Wehr zu setzen. „Im Augenblick kann die Landesregierung sie nach Gutdünken diktieren, zum Beispiel die viel zu hohe Anzahl an Pflichtstunden. Damit muss Schluss sein. Wir brauchen ein modernes Beamtenrecht und kein ewiges Beibehalten an Regelungen, die zum großen Teil auf das 19. Jahrhundert zurückgehen.“
Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaubt rechtmäßige Einschränkungen des Streikrechts für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung. Lehrkräfte gehören jedoch nicht zu diesen Gruppen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits in dieser Woche ist unwahrscheinlich. Meist wird ein schriftliches Urteil erst viele Monate nach der Verhandlung vorgelegt.

Die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR, die auf Englisch und Französisch stattfindet, wird am 1. März 2023 ab ca. 14:30 Uhr auf dem Webcast des EGMR ins Netz gestellt.