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Entlastung bei der Korrektur von Abi-Arbeiten

Eine Entlastung der KollegInnen bei der Korrektur von Abi-Arbeiten war überfällig. Das Bildungsministerium setzt jetzt auf das „Staffelmodell zur Sicherung der Abiturkorrektur bei kurzer Korrekturfrist“. Ein Anfang - mehr nicht.

Nachdem in den vergangenen Jahren in den Oberstufen im Land immer häufiger der Ruf nach Entlastung der KollegInnen bei der Korrektur von Abiturarbeiten laut geworden war, die Schulen aber immer nur individuelle Lösungen – ohne Unterrichtsausfall – finden durften, wird nun in diesem Jahr zum ersten Mal vom Ministerium per Erlass ein Modell versucht, das für alle Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe gleich gelten soll.

Anlass ist die Erkenntnis, dass die Korrekturzeiten in den folgenden Jahren immer kürzer werden, da einerseits die Termine für die zentral gestellten Abiturklausuren bundesweit festgelegt sind, andererseits die Sommerferien in Schleswig-Holstein bis einschließlich 2021 immer früher beginnen werden.

Das sogenannte „Staffelmodell“ sieht eine Entlastung durch Korrekturtage in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Korrekturzeit sowie von der Anzahl der zu korrigierenden Klausuren vor.

Die Korrekturfrist umfasst den Zeitraum zwischen der Prüfung und dem Abgabetermin der fertig korrigierten Abiturarbeiten.

Die im Erlass vom Ministerium vorgegebenen Richtwerte für Korrekturtage sehen vor:

Korrekturfrist

Zahl der Abiturarbeiten, für die ein Korrekturtag gewährt wird

3 Wochen

5 Abiturarbeiten

4 Wochen

7 Abiturarbeiten

5 Wochen

10 Abiturarbeiten

6 Wochen

15 Abiturarbeiten

Der Erlass rechnet hier beispielhaft vor, dass bei der Erstkorrektur von 18 Abiturarbeiten und einer Korrekturfrist von vier Wochen eine Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung im Umfang von 2,5 Tagen gewährt werden soll. Diese Freistellung entspricht rechnerisch einer Unterrichtsverpflichtung von 12-13 Unterrichtsstunden. Das heißt auch, dass beispielsweise eine Teilzeitkraft, die an vier Tagen in der Woche jeweils vier Stunden unterrichtet, für mindestens drei Tage freigestellt werden soll.

Die ausfallenden Unterrichtsstunden durch die Abwesenheit des Abiturjahrganges werden gemäß Erlass verrechnet.  Wichtig ist hier der auch im Erlass gegebene Hinweis, dass die durch die Freistellung zur Verfügung stehende Zeit „planbar für die Abiturkorrektur genutzt werden kann“ – es kann also nicht darum gehen, den KollegInnen einzelne Stunden zur Korrektur zur Verfügung zu stellen, sondern es muss um einen sinnvoll zu nutzenden zusammenhängenden Zeitraum gehen.

Den KollegInnen, die die Zweitkorrektur übernehmen, soll eine zusätzliche Freistellung von etwa dem halben Umfang der für die Erstkorrektur vorgesehenen Unterrichtsbefreiung gewährt werden.

Für die örtlichen Personalräte ist wichtig zu wissen, dass die Vergabe der Entlastungsstunden der Mitbestimmung unterliegt – Personalräte und Personalrätinnen sollten also gemeinsam mit den betroffenen KollegInnen darauf achten, dass die jeweiligen Freistellungen hinreichend und sinnvoll zur Korrektur einsetzbar sind.

Grundsätzlich ist das Staffelmodell sicher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – aber alle betroffenen KollegInnen wissen auch, dass der Zeitumfang für die Korrektur und Begutachtung von Abiturarbeiten ein Vielfaches dessen in Anspruch nimmt, was in diesem Erlass zur Entlastung vorgesehen ist.

Die Tatsache, dass der Umfang der Entlastung für Zweitkorrektoren sich an dem der Erstkorrektoren bemisst, ist schwer nachvollziehbar, da die Zweitkorrektoren naturgemäß viel weniger Zeit zur Verfügung haben. 

Zu befürchten ist darüber hinaus, dass der letzte Absatz des Erlasses, in dem die Entscheidungsgewalt der Schulleitung über die Handhabung des Staffelmodells unter Hinweis auf die „auf das Jahr bezogene Arbeitsleistung“ festgelegt wird,  zu unnötigen Diskussionen führen wird – zumal der Sinn dieses Hinweises nicht erkennbar ist, weil das Ziel des Erlasses doch die Sicherstellung der Qualität von Korrekturen und die Entlastung innerhalb eines eng bemessenen Zeitraums ist.

Ein weiterer Knackpunkt ist natürlich der zusätzliche Vertretungsaufwand, der bei den anderen KollegInnen entstehen wird. Auch hier werden die örtlichen Personalräte gefordert sein!

Nachzulesen ist der vollständige Erlass unter:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/PDF/2018/Abitur_Korrektur.pdf