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Besoldung

DGB-Gewerkschaften: Landesregierung muss Zusagen und Ankündigungen umsetzen

Um Besoldungsfragen, wie zum Beispiel die Übertragung des Ergebnisses der anstehenden Tarifrunde auf Beamte, ging es bei einem Gespräch zwischen DGB-Gewerkschaften mit Finanministerin Monika Heinold und weiteren Vertretern der Landesregierung.

Am Montag (25.10.2021) trafen sich im Finanzministerium in Kiel des Landes Vertreter*innen der DGB-Gewerkschaften mit Finanzministerin Monika Heinold und dem Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter. Gegenstand des Gespräches war die geplante Gesetzgebung im Bereich des Besoldungsrechts.

Die Gewerkschaftsseite formulierte die klare Erwartung, dass die Landesregierung alle ihre Zusagen und Ankündigungen noch vor der Wahl im Mai kommenden Jahres umsetzt. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien, u. a. durch eine Erhöhung des Familienzuschlags um 40 Euro pro Kind,
  • die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung,
  • die Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 0,6 Prozent zum 1. Juni 2021,
  • die Stärkung unterer Besoldungsgruppen,
  • die Dynamisierung aller Zulagen und
  • die Senkung des Eigenanteils in der Heilfürsorge von 1,4 auf 1,0 Prozent. 

Dabei wurde die geplante Einbeziehung des Familieneinkommens bei kinderreichen Beamtenfamilien seitens der DGB-Gewerkschaften kritisch bewertet.

Die Vertreter*innen der DGB-Gewerkschaften machten der Gegenseite klar: Die Beschäftigten erwarten weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Rücknahme früherer Einschnitte. Die Landesregierung verwies auf die schwierige Haushaltslage.

Im Zentrum der Diskussion stand die vollständige Abschaffung der Selbstbehalte in der Beihilfe für alle Besoldungsgruppen. Aus Sicht der Gewerkschaften des DGB wäre dieser Schritt das Äquivalent zur ab dem 1. Januar 2019 wiederhergestellten paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der damit stattgefundenen Entlastung der Versicherten. Eine analoge Maßnahme im Beihilferecht ist in Schleswig-Holstein bisher nicht erfolgt. Weitere Themen waren die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug sowie die Einführung einer pauschalen Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte.