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Präsenzunterricht

Ministerium lenkt ein - Vorerkrankte Lehrerin freigestellt

Auch ohne Gerichtsentscheidung hat sich für eine schleswig-holsteinische Lehrerin der Gang vor das Oberverwaltungsgericht gelohnt. Mit Hilfe der GEW hatte sie Beschwerde eingereicht, um wegen einer schweren Vorerkrankung vom Präsenzunterricht in freigestellt zu werden. Ohne gerichtliche Klärung hat das Bildungsministerium nun ihrem Begehren entsprochen.

Auch ohne Gerichtsentscheidung hat sich für eine Lehrerin der Gang vor das Oberverwaltungsgericht gelohnt. Mit Unterstützung der Bildungsgewerkschaft GEW hatte sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts eingereicht, um wegen einer schweren Vorerkrankung vom Präsenzunterricht in der Corona-Zeit freigestellt zu werden. Ohne eine gerichtliche Klärung hat das Bildungsministerium nun ihrem Begehren entsprochen.

Die Gymnasiallehrerin von der Westküste leidet unter Multipler Sklerose und einem geschwächten Immunsystem. Außerdem kommt bei ihr ein sehr hoher Grad der Behinderung hinzu. In einem vor ihr vorgelegten ärztlichen Gutachten heißt es, dass sie „persönliche und berufliche Kontakte soweit wie möglich einschränken“ solle, weil bei ihr „eine höhere Anfälligkeit für Erkrankungen jeglicher Art“ bestehe. 

In diesem Attest sah das Bildungsministerium zunächst keinen Grund, die Lehrerin vom Präsenzunterricht freizustellen. Unmittelbar vor den Herbstferien schrieb der Schulleiter dann aber an die betroffene Lehrerin: „Infolge ihrer im Laufe des gerichtlichen Verfahrens vorgelegten Atteste wurde eine erneute Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durch die Betriebsärztin vorgenommen. Die Betriebsärztin teilt mit, dass Sie … nicht dienstfähig für den Präsenzunterricht erscheinen. Entsprechend der betriebsärztlichen Empfehlung werden sie nun bis zu den Osterferien 2021 vom Präsenzunterricht freigestellt.“

Die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke begrüßte das Einlenken des Bildungsministeriums:
„Es ist gut, dass das Bildungsministerium in diesem Einzelfall von seiner hartherzigen Linie abgerückt ist. Es gibt aber leider sehr viele Einzelfälle. Das Bildungsministerium muss generell seinen Kurs ändern, um Gefährdungen für Leben und Gesundheit seiner Beschäftigten mit möglichst gering zu halten, und zwar besonders Lehrkräften mit schweren Vorerkrankungen. Dies umso mehr, weil die Infektionszahlen auch in Schleswig-Holstein steigen.“