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Anspruch auf Urlaubsabgeltung für Integrationskurslehrkräfte in Kiel anerkannt

Nachdem im Dezember 2015 siebzehn Lehrkräfte der Fördevolkshochschule und acht Lehrkräfte der Flensburger Volkhochschule Anträge auf Urlaubsabgeltung gestellt hatten, antwortet Stadtrat Röttgers nun der GEW:

Mahnschreiben der GEW (rechts im Kasten zum Download) zeigt Wirkung! Nun ist eine unbürokratische Regelung gefordert.

Am 23.06.2016 antwortet Stadtrat Röttgers der GEW, dass die Stadt nach erneuter Prüfung nun doch den Anspruch der Lehrkräfte auf Urlaubsabegltung anerkennt.

Freie Lehrkräfte, die ihre überwiegenden Einküfte bei einem Arbeitgeber erzielen, gelten nach § 12 a Tarifvertragsgesetz als schutzwürdige "arbeitnehmerähnliche Selbständige" mit einem Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und Bildungsurlaub. Auf diesen Rechstanspruch werden die Träger von Integrationskursen seit 2005 vom BAMF regelmäßig hingewiesen.

Kein Träger in SH hat diesen Anspruch je eingelöst. Erst mit Beginn des Lehrkräftemangels in 2015 trauten sich die Lehrkräfte in Kiel und Flensburg mit Rechtsberatung der GEW Anträge zu stellen. In Kiel wurden die Anträge zunächst mündlich auf einer Konferenz der Lehrkräfte durch den Amtsleiter abgelehnt. Erst auf ein Mahnschreiben der GEW kam nun endlich die positive Antwort:

Sie hat allerdings einen Haken. In jedem Einzelfall sollen die Vermögensverhältnisse geprüft werden, erst ab einem Stundenumfang von 20 Stunden wird vorab die AN-Ähnlichkeit angenommen und jedes Jahr muss wieder beantragt und geprüft werden. Die GEW fordert nun für die betroffenen KollegInnen- alle sind GEW-Mitglieder - eine pauschale Regelung nach dem Modell der Berliner Volkshochschulen. Dort wird ab einem Vertrag von 13 Ustd. und entsprechenden Erklärungen der Lehrkräfte die Urlaubsabgeltung bezahlt und Zuschüsse zur KV und RV gewährt.

Genaueres zum Urlaubsanspruch geht aus dem anhängenden Schreiben der GEW an Stadtrat Röttgers hervor. Die Berliner Regelungen sind über die folgenden Links erreichbar:

 https://www.berlin.de/imperia/md/content/baneukoelln/vhs/pdfdokumentedeutschalsfremd/honorarordung_vhs_2013_11_02.pdf

http://www.berlin.de/vhs-treptow-koepenick/data/download/44/antrag_und_merkblatt_kursleiter_urlaubsentgelt_kv_rv-1.pdf

In Flensburg gehen die Uhren der Stadt noch langsamer. So heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Linken im Kulturausschuss, man müsse noch weiter prüfen:: "Wann liegt das Merkmal „arbeitnehmerähnliche“ Person vor? Wann liegt eine Selbstständigkeit vor und ist trotzdem eine wirtschaftliche Abhängigkeit im Sinne der Rechtsprechung des BAG gegeben?" Erstaunlich, dass die Verwaltung seit 5 Monaten auf diese simplen Fragen noch keine Antwort gefunden hat. Dieser langwierige Erkundungsprozeß muss auf diese Weise mehr Kosten verschlungen haben, als sie bei einer ordenltichen Abgeltung der Ansprüche anfallen werden!

Die GEW wird erneut nachhelfen und auch in Flensburg die Berliner Lösung anfordern. Sie würde den zuständigen Fachbereich wie auch die Rechtsabteilung jedenfalls von weiteren aufwändigen Recherchen entlasten!