Zum Inhalt springen

Beamtenbesoldung

Aktuelle Informationen zur amtsangemessenen Alimentation

Das Land Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab Anfang Oktober schrittweise Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation verschicken. DGB und GEW werden die Bescheide prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen informieren.

Das Land Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab Anfang Oktober schrittweise Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation verschicken. Betroffen davon sind alle Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben. 

Gegen den Bescheid ist ein Widerspruch möglich, der innerhalb einer Monatsfrist ab Zugang des Bescheides erhoben werden muss. 

Der DGB und seine Gewerkschaften werden die Bescheide unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung prüfen. Anschließend werden sie ihren Mitgliedern ein Vorgehen empfehlen.

Zum Hintergrund:

Der DGB und seine Gewerkschaften hatten Anfang Oktober 2023 die Beamt*innen sowie die Versorgungsempfänger*innen des Landes Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Zum damaligen Zeitpunkt dominierten Sparpläne und Haushaltssperren die landespolitische Debatte, die Landesregierung stellte mehrfach die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung in Frage.

Fast 17.000 Menschen sind im Jahr 2023 dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben ein deutliches Zeichen in Richtung der Landespolitik gesetzt. Auf dieses deutliche Zeichen hat die Landesregierung reagiert. Bereits Ende Januar 2024 wurde allen Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Mit dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Juli 2024 wurde darüber hinaus ein Gesamtpaket an Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung beschlossen. Aus Sicht der Landesregierung ist dadurch die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2023 und 2024 gewährleistet. 

Das am 19. Juli 2024 verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 sieht unter anderem vor:

  1. Für das Jahr 2023 werden rückwirkend einmalig 250 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind ausgezahlt. Zusätzlich wurden die Familienergänzungszuschläge nachjustiert. Zusammen mit der für 2023 vorgesehenen und bereits Ende Januar 2024 ausgezahlten steuerfreien Inflationsausgleichsprämie soll damit eine amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 gewährleistet werden.
  2. Zum 1. Januar 2024 werden rückwirkend die ersten vier besetzten Erfahrungsstufen jeder Besoldungsgruppe um 1 Prozent erhöht werden. Auf diese Maßnahme hatten sich die Gewerkschaften und die Landesregierung bereits im Rahmen der Verständigung zur Verbesserung der Besoldungsstruktur am 25. November 2019 geeinigt.
  3. Zum 1. November 2024 werden die Besoldungstabellen zunächst um einen Festbetrag von 200 Euro und anschließend um weitere 5,5 Prozent erhöht werden. Die lineare Anhebung aus der Tarifeinigung wird damit im Bereich der Besoldung und Versorgung vorgezogen. Die Zulagen sollen dementsprechend zum 1. November 2024 um 10,52 Prozent steigen.
  4. Für das Jahr 2024 werden ebenfalls einmalig 250 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind ausgezahlt. Zusätzlich wurden die Familienergänzungszuschläge auch für das Jahr 2024 nachjustiert.
  5. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter steigen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 150 Euro monatlich. Auch hier wurde eine Erhöhung aus dem Tarifergebnis vorgezogen. 

Geplant ist die Umsetzung mit den Novemberbezügen 2024.