Änderungen in der APVO
Vorbereitungsdienst und Corona - Was ist neu?
Im letzten Schulhalbjahr wurden zahlreiche neue Regelungen und Verordnungen erlassen. Auch die APVO für den Vorbereitungsdienst wurde geändert. Wir haben die Änderungen kurz und verständlich für euch zusammengefasst.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO) wurde um einen Paragraphen (§34 Ausnahmen bei Unterrichtsausfall) ergänzt, der regelt, wie euer Vorbereitungsdienst und die Prüfungen im Falle eines erneuten Infektionsgeschehens und damit verbundener Schulschließung oder zumindest einem Wegfall des Präsenzunterrichts ablaufen.
Achtung: Die folgenden Regelungen gelten nur im Falle eines Infektionsgeschehens oder anderer Notsituationen, die eine reguläre Prüfung verhindern.
Sollte an eurer Schule auf Grund des Infektionsgeschehens der Unterricht ganz oder in Klassen ausfallen, in denen ihr unterrichtet, dann nehmt möglichst schnell Kontakt zum IQSH auf, um euch über veränderte Fristen und alternative Möglichkeiten zu informieren. Die GEW und ihre Mitglieder im HPR(L) unterstützen euch bei Problemen.
Eigenverantwortlicher Unterricht
Der Anteil des eigenverantwortlichen Unterrichts für LiV beträgt bis zu zehn Unterrichtsstunden pro Woche statt der festgeschriebenen zehn Stunden. Das heißt, ihr könnt euch auch dann zur Prüfung melden, wenn ihr aufgrund des Infektionsgeschehens an eurer Schule weniger als zehn Stunden eigenverantwortlich unterrichtet habt.
Der Ausbildungstag
Der wöchentliche Ausbildungstag findet nicht wie üblich in einer Ausbildungsschule statt. Das IQSH organisiert Alternativen, in der Regel per Online-Seminar.
Die Hausarbeit
Die Dokumentation und Reflektion der eigenen schulischen Praxis sowie der Erprobung von Ideen, Anregungen und didaktischen Prinzipien sind kein zwingender Bestandteil der Hausarbeit, können auf Wunsch aber angefertigt werden. Das heißt, ihr könnt Themen wählen, die außerhalb des Präsenzunterrichts liegen.
Fristen und Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Das IQSH kann von den festgelegten Fristen für die Themenstellung und Abgabe der Hausarbeit abweichen. Die Meldung zur Prüfung beinhaltet dann anstelle der Klassen, in denen am Prüfungstag unterrichtet worden wäre, die detaillierte Unterrichtsplanung für die entsprechenden Fächer. Die Teilnahme am „Erste-Hilfe-Kurs“ ist keine Zulassungsvoraussetzung mehr und kann nachgereicht werden.
Zertifikatskurse des IQSH
Die IQSH-Zertifikatskurse “Mathematik an Grundschulen”, “Deutsch an Grundschulen” und “Deutsch als Zweitsprache” können, bei erneutem Infektionsgeschehen und Unterrichtsausfall, vom IQSH ohne Präsenzphasen und unterrichtspraktische Übungen durchgeführt werden.
Die Prüfung
Die bewerteten Unterrichtsstunden werden durch je eine Prüfungsleistung ohne Unterricht pro Fach ersetzt. Grundlage für die Prüfungsleistungen ist jeweils die im Vorfeld eingereichte Unterrichtsvorbereitung. Die Prüfungsleistungen werden an Stelle der Unterrichtsstunden zu je 15% bei Berechnung der Prüfungsnote berücksichtigt.
Ihr wollt noch einmal nachlesen? Dieser Artikel steht euch als Infoblatt im PDF Format zur Verfügung.
Ihr habt noch weitere Fragen? Meldet euch gerne jederzeit bei eurem Ansprechpartner Lasse Hechmann unter hechmann@gew-sh.de.
Viel Erfolg im neuen Schuljahr wünscht eure
GEW Schleswig-Holstein